Zürcherisches Wochenblatt, Number 47, 12 June 1828 IIIF issue linkPage 1 Advertisements Column 1 [ADVERTISEMENT]

AVERTISSEMENT 8. 1. Da der Alt Ausrufer Rudo lfS tri nfels von Zürich sich freywillig unter Vormundschaft begeben hat, so wird lolches anmit öffentlich bekannt gemacht, und jedermann gewarnt, sich mit demselben in irgend einen Verkehr einzulassen, indem alle, ohne erweisliche Einwilligung des ihm in der Person des dahier wohnhaften Johannes Wafer von Andelfingrn Waisenamtlich geordneten Vormundes eingegangnen, Verblndlichkeiten ungültig seyn und allsällig gemachte Zahlungen als nicht geschehen betr chtet würden. Geschehen Zürich am 30. May 1828. Vor dem Amtsgerichte, vr. I. E. F i n s l r r. Oderamtsschrbr. 2. Auf Ansuchen der hierseUtgcn Erben der seit mehr als 50 Jahren abwesend und seither in Holland verstorben seyn joUendcn Gebrüder Caspar und Ludwig Huber von Altstetten, — Kantons Zürich — eracht hiennt an dieselben oder deren aUfallige rechtmäßige Nachkommen, oder wer sonst an ihr Vermögen ein Recht zu haben glauben sollUi die Aufforderung, innerhalb der peremtvrischen Frist von neun Monoth-n a dato über ihr Leben und jetzigen Aufenthalt um so gewisser befriedigende Nachricht an die Unterzeichnete Stelle gelangen zu lassen und ihre Rechte gellend zu machen , a s nach feuchtloftm Ablauf dieser Irrst.über das m waistliamilichcr Verwahrung liegende Vermögen der Gebrüder Huber verfügt würde, was Rechtens rst. Geschehen Zürich den 28. May »828. Vor dem Amtsgerichte, vr. J.G. Finster, Oberamtsschrbr. 3. Gegen den rechtlich ausgettiedrnen Ttschmacher Heinrich Rümeli von Weißlingen, seßhaft in Auversihl, hat das Amtsgericht Zürich Auffallöverhandlung erkannt und zur Verrechtsercigung Montag den 30. Brachmonat Morgens um 7 Uhr Tag angesetzt, auf der Gerwe allhier. Es ergehet daher an alle Gläubiger und Schuldner des in Concurs Eerathenen dir peremtorische Aufforderung üderiihre dießfälligen Anv-achen oder Verbindlichkeiten der Unterzeichneten Canzley genaue Eingabe auf Stemvelvavier dis den 26. Brachmonat d. I. znzustrllm, am Verrechtfrrtigungstage selbst aber zu Wahrung ihrer Rechte persönlich oder durch Bevollmächtigte zu erscheinen ; alles unter Androhung, daß Schuldncre, die ihre Eingaben zu machen unterlassen , daherige Nachtheile zu gewärtigen hätten, säumige Ansprrcher dagegen mit ihren versvä'trten Eingaben auf Verlangen der übrigen Gläubiger ausgeschlossen, und dir am Verrechtfertigungstage Ansdleibenden threr allfälligen Einwendungen gegen dl« th. nen in der Auffallsbeschreidung angewiesene Stelle verlustig würden. Zürich den 6. Brachmonat 1828. . Namens des Amtsgerichtes Zürich die Notariats-Canzlerx Außersibl 4. Auf Ansuchen der resp. Wayseubebörden hat daö Wohllöbl. Amtsgericht Zürich Behufs richtiger Kmntniß des VermögensBestandes des unterm 8. May sei. verstorbenen Rudolf Klöti in der Binz-Mülli bey Seedach die Rechtswohlchat eines grrjchtlj.

Previous issue

Browse all issues of this publication

Next issue

Previous search result

Back to search result list

Next search result

Maximize / Unmaximize

Right-click on an article to see options menu

Enable QA mode

Start clip

Zoom in

Zoom out