Zürcherisches Wochenblatt, Nummer 70, 30. August 1821 IIIF issue linkPage 2 Advertisements Column 1 [ADVERTISEMENT]

AVERTISSEMENTS. 1. Nachstehendes Patent eines exclusiv ?rivile§ü , ist auf Ersuchen des Herrn Gott-, mit Bewilligung der Hohen Regierung den öffentlichen Blättern einverleibt worden. » — Der Kleine Rath hat dem Herrn Johann Jacob Goll, Claviermacher von Zürich, seßhaft in Enge, auf seine sub 27. pafsati eingrreichte ehrerbietige Bitte, nach A:rhörung eines von mehrern Kunstverständigen dießfalls ausgestellten rühmlichen Beyfallözeugnißes für die gemachte neue Erfindung in Bauart des Fortepiano, wodurch dieses Instrument sehr wesentliche Vorzüge an Starke, Reinheit und Annehmlichkeit des Tones gewonnen, ein Privilegium auf 10. Jahre de dato, in dem Sinne ertheilt, daß während diesem Zeitraum in hiesigem Kanton dem Herrn Goll die ausschließliche Befugnißzu Verfertigung und Verkauf solcher nach der inner» Einrichtung des veponirten Modells gebauten Instrumente zuftehen, hingegen aber dadurch allfalligen andern Erfindungen und Verbeßerungen dieses Instrumentes nicht vorgegriffen seyn solle. Zu diesem Ende wird das vorgelegte Modell auf dem Rathhause in verschloßene Verwahrung des Herrn Großweibel gelegt, und dem Herrn Goll durch das L. Oberamt Zürich eine mit dem Stan-des-Sigill bekräftigte Ausfertigung gegenwärtiger Erkanntnüß als Urkunde feines PrivMgii zugestellt. „ Actum Dienstags den 1. August 1820. Coram Senatu. Kanzley des Standes Zürich.

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