Zürcherisches Wochenblatt, Numéro 82, 12 octobre 1820 — Page 3 Advertisements Column 1 [ADVERTISEMENT]
AVER T1SSEM ?NTS. 1. Kundmachung. Da der Metzger Johannes Schnorf von Uetjkon am Zürichsee, welcher im Avrill 1819. von dem Lobl. Amtsgerichte Meilen als Schuldemichter, verrechtferttgt worden , dargethan, daß er sich mit seinen damahls zu Schaden gekommenen Gläubigern befriedigend abgefunden, auch keiner drrsrldm mrhr von daher eine Ansprache an ihn mache, sondern alle ihre Einwilligung zu seincr Rehabjlttjrruns erklärt; überdteß vdbemrldM Tribunal bezeugt, es seyrn bey seiner Verrechtfrrttgung keine strafbare» Handlungen zum Vorschein gekommen. So ward seine« ehrerbietigen Ansuchr« um Rehadttttieruns entsprochen, und derselbe, unter Vorbehalt der in der Landes, Vevv .dnung vom Avrill i8a5. enthaltnen Beschränkungen wieder in seine bürger, ljchm Rechte und Frryheiten eingrjetzt. Kaum DinftagS den 3. Oetober 1620. Im Nahmen des Obergerichts des Standes Zürich Der Oderschreiber F ä st. s. Warnungsverruf. Auf «tngegebene Klage, daß Heinrich Mder von Hrmbergt BWk ObkOdMeqbur-z,