Täglicher Anzeiger für Thun und das Berner Oberland, Band 26, Nummer 37, 13. Februar 1902 IIIF issue linkEidgenossenschaft. [SECTION]

Eidgenossenschaft.

— Nachholung von Militärdienst. Durch Beschluß des Bundesrates vom 29. Dezember 1875 (Militärverordnungsblatt 1875, Seite 210) wurde angeordnet, baß ein Rekrut, welcher wegen Krankheit sechs oder mehr Tage Unterricht in einer Rekrutenschule versäumt hat, diese Der. säumnis in einem Rekrutenkurse dcs gleichen oder des folgenden Jahres nachholen muß. In betreff der Nachholung von Dienst, der in einem Wiederholungskurse oder in einem Spezialkurse von einem Militär infolge Versetzung in ein Spital versäumt wird, hat der Bundesrat laut „Bund" beschlossen: 1. Jeder Wehrpflichtige, welcher im Verlaufe der drei ersten Tage eines Wiederholungskuises in einen Spital evakuiert

wird, ist zur Nachholung des ganzen Wiederholungskuises zu verhalten. Die in einem Krankenhause zugebrachte Zeit wird daher rückflchtlich der Frage der Dienflnachholung nur dann als Acquivalent des versäumten Dienstes aufgefaßt, wenn der betreffende Militär im Wiederholungskurse während wenigstens drei ganzen Tagen effektiv Dienst geleistet hat. 2. Bei Dienstoersäumnis infolge Spitalaufenthalt, welche anläßlich eines Spezialkurses vorkommt, ist jeweilen bei der Lösung der Frage der Dienstnachholung von dem betreffenden Schul- oder Kurskommandanten und in oberer Instanz vom zuständigen Waffenbezw. Abteilungschef in Betracht zu ziehen, ob der betreffende Wehrpflichtige trotz der Versäumnis als genügend ausgebildet angesehen werden kann, oder ob derselbe behufs Vervollkommnung seiner Ausbildung noch zu einer Ersatzdienstleistung zu verhalten ist. — Bundesrat. Die Geschäftsberichte der eidg. Finanzkontrolle und der Wertschriftenverwaltung pro 1901 werden genehmigt. An die wirklichen Kosten der Erstellung nachstehend verzeichneter 2 Bodenverbefferungs Unternehmungen im Kanton Waadt werden, unter der Voraussetzung mindestens gleich hoher kantonaler Leistungen, Bundesbeiträge von 25 Prozent im unten angegebenen Betrag zugesichert: 1. Der Gemeinde L'Abbays an die Kosten der Erstellung einer Cisterne, sowie einer Wasserleitung auf der Weibe „Au Croset", im Höchstbetrage von Fr. 1350; 2. der Gemeinde Ormont-defsus für

die Kosten der Erstellung eines Stalles auf der Alp „des Crettes", im Maximum Fr. 1675. Wahlen. Militärdepartement. Als Trompeter-Jnstruk-ioren die Herren Hug Gottlieb, von Beringen, in Zürich, und Krauer Robert, von Grüningen, in Zürich, bisherige definitive Instruktor-Aspiranten. Departement des Innern. Vorsteherin des Lehrerasyls der Berset-Müller Stiftung auf dem Melchenbühl: Frau Elisa Scheidegger-Friedli, gewes. Vorsteherin des Waisenhauses und ehemalige Penfionshaltertn in Burgdorf. Jnstiz- und Poltzeidepartement. Adjunkt des Abteilungschefs für Gesetzgebung und Rechtspflege: Dr. Ed. Panchaud, zurzeit juristischer Gehülfe des Departements; juristischer Gehülse: Dr. Robert Käslin von Beckenried und Aarau, zurzeit Gerichtsschreiber in Baden. An die gesetzgebenden Räte wird eine Botschaft betreffend Uebertragung der Konzession und Fristverlängerung sür eine Straßenbahn von Chillon nach Villeneuoe erlaffen. Wahlen. Eisenbahn-Departement: Kanzlist I. Klaffe: A. Petermann, von Courgenay, bisher Kanzlist II. Klaffe. Kanzlist II. Klaffe: P. Näf von Ebnat, zurzeit Kanzlist der Bundesbahnen in Bern. Kanzlist I. Klaffe der technischen Abteilung : Alfred Gribi, von Langnau, zurzeit Kanzlist II. Klaffe der Bundeskanzlei. Kanzlist I. Klaffe der maschinentechnischen Sektion: P. Hänni von Kienersrütti, Sekretär der ZugS-

-Inspektion der Jura- Simplonbahn. Kontrollingenieur II. Klaffe sür das Rollmaterial: K. Wirt, zurzeit Traininspektor der idaen. Oberpostdirektion. Bern. Kriminalkammer. (ff-Korrespond.) Dieser Gerichtshof behandelte in der Sitzung vom 11. dies, nachmittags, im Amthause zu Bern folgenden Straffall: Der im Jahre 1874 geborene, von Rüschegg heimatberechtigte Holzer und Landarbeiter G. Zbinden, in Rüthi (Amt Seftigen) wohnhaft, ist geständig, am Abend des 3. Januar abhin den -63jährigen Schuhmacher G. Trachsel bei dessen Wohnung zu Wattenwyl überfallen zu haben, in der Absicht, denselben zu berauben. Zbinden lauerte dem heimwärtskehrenden Manne auf, warf ihn zu Boden, kniete auf ihn und suchte nach Geld. DaS Vorhaben wurde jedoch durch das zufällige Hinzutreten zweier Bürger und die Hülferufe des Angegriffenen vereitelt; der letztere erlitt keine Verletzungen. Zbinden ist wegen Dieb--stahl an einer Uhr mit 5 Tagen vorbestraft und etwas dem Trünke ergeben. Seine Verhaftung ersolgte am 9. Februar. DaS Urteil lautete in Berücksichtigung des unumwundenen Geständnisses auf 1'/, Jahre Zuchthaus, sowie Bezahlung der ergangenen Kosten des Staates. — Stadt. Ein geprellter Bräutigam. (d-Korresp.) Letzi hin war ein 75 Jahre alter Mann, wohnhaft an der Matte in Bern, im Begriffe, sich neuerdings zu verehelichen, nachdem er sich im Laufe der Zeit bereits von drei Frauen gerichtlich hat scheiden lassen. Aber zu seiner grausamen Enttäuschung mußte er die leidige Erfahrung machen, daß feine „liebenswürdige" Braut mit 500 Franken seines ersparten Geldes durchgebrannt war und zwar am Tage vor der angesetzten Trauung. Glücklicherweise fand die Hermandad bald die Spuren der Treulosen und verhaftete dieselbe. Ja, Alter schützt vor Thorheit nicht und Liebe führt wor's Amtsgericht. — Burgdorf. I ü r gJ e n a t s ch-A u f f ü h r u n g. (Einges.) Am letzten Sonntag fand die Vorstellung wieder vor vollständig ausverkaustem Hause statt. Die jugendlichen Künstlerinnen und Künstler scheinen sich immer mehr zu vervollkommnen, und wir dürfen die letzte Aufführung wohl als die beste bezeichnen und auch bei den fernem Vorstellungen auf ein vollbesetztes Haus rechnen. Für die Bewohner von Thun und Umgebung dürften sich die Sonntagsoorstellungen am besten eignen. Um 2 Uhr 3 Min. kommen die Besucher in Station Steinhof an, und da die Vorstellung um zirka 6 Uhr beendet ist, so kann von der genannten keine 10 Minuten entfernten Station aus leicht der letzte Zug benutzt werden. Wir hoffen, es werden recht viele Thuner sich einen genußreichen Sonntag verschaffen. Die Billets müssen rechtzeitig bei Frau Frank, Kirchbühl zum voraus bestellt werden.

— Oberland. Inter! aken. (Korresp.) Letzten Sonntag nachmittag führten die Vereine von Ringgenberg ein Singspiel auf, das so recht geeignet war, alt und jung in Bewegung zu bringen. War cs doch ein Stück aus dem Volksleben der Oberländer, wie es treffender nicht gezeichnet werden kann. Es ist zwar kein großartiges Kunstwerk, aber ebenso wenig eine „Spekulationskunstproduktion". Der Titel dieses Werkes heißt: „Bergdorfet auf Mägisalp bei Meiringen." Verfasser desselben ist der bestbekannte Schauspieldichter Arnold Heimann in Biel. Komponiert wurde cs von I. R. Krenger in Inter! aken. Der Schreiber dies hörte jemand sagen: „Wenn die zwei das gemacht haben, so muß es gewiß etwas Rechtes sein." So ist es auch. Das ganze ist so fein und duftig, gewürzt mit so köstlichem Humor, daß einem darob das Herz im Leibe lacht. Es ist ebenso frisch und erquickend wie die kühle Bergluft, die da oben auf Mägisalp an einem schönen klaren Sommermorgen weht. Nach einer leicht dahlnflteßenden hübschen Einleitung, die ganz dem frohen Treiben der muntern Sennen und Sennerinnen an einem Bergdorfet (gewöhnlich findet ein solcher am ersten Sonntag im August statt) entspricht, erscheint Aenneli, das lustige Töchterlein des Sennen auf Mägisalp und be-

grüßt in einem lieblichen Lied den frohen Tag, an welchem sie wieder einmal mit ihrem lieben Hans zusammen sein kann. Sie wird in ihrem Singen durch ihren Vater gestört, der sie barsch an die Arbeit gehen heißt, indem er über das leidige Singen schimpft, wobei alle Arbeit vernachlässigt werde; früher sei das ganz anders gewesen, man habe weniger gesungen und mehr gearbeitet. Sobald er fort ist, fährt das trotzige Mädchen mit Singen fort und erhält nun aus der Ferne Antwort auf ihren hübschen Jodel, was eine sonderbar freudige Erregung in ihm wachrust, welche sich endlich in dem Ausruf: „s'fft min Hans!" Luft macht. Und er erscheint, der frohe, schmucke Senne Hans. Jäh wird ihr wirklich hübsch klingendes Duett durch Vater Zumwald unterbrochen, der mit kräftiger, wohltönender Baßstimme in ihr Liebeslied hincinsang: „Die Gebsen stahn no dräckig da." Es entspinnt sich nun ein Gespräch zwischen Zumwald und Hans, wobei der „Alte" schließlich verspricht, wenn Hans heute den Unterwaldner „rüzgi", so dürfe er nachher mit Aenneli tanzen. Ein hübscher Chor, hie und da unterbrochen von kurzen, humorvollen Dialogen, folgt dem andern. Von diesen sind ganz besonders gelungen das Terzett von Aenneli, Hans und Peter, dem Hüttenknecht, das Doppelquartett „Daheim", das Chüejerlied mit seinem wunderschönen Jodel und „I Han es Schätzeli funde". Sie alle fanden reichen, wohlverdienten Beifall. Das sind wahrhaft köstliche Liederperlen, so recht dem Gemül entströmt und haben deshalb auch durchschlagenden Erfolg erzielt. Recht lebendig wurde auch der „Schwinget" dargestellt, bei welchem nach heißem Kampf Hans als Sieger hervorging und nun mit einem Male ganz gewaltig in Zumwalds Achtung stieg. Alle Darsteller, von Vater Zumwald bis hinab zum „Orgelkappi", der hin und wieder seine Handharfe „salben muß", sowie auch der Chor haben ihre Sache recht gut gemacht. Besonders gilt dies von Zumwald, der stinen „Alten" geradezu köstlich darstellte, Aenneli und Hans. Auch der k. k. Hofphotograph Gerke aus Berlin, der vor dem Photographieren Aenneli „unter den Hudel" zu locken wußte um ihr den Vorgang zu erklären und den eifersüchtigen Hans mit Wein und Zigarren beschwichtigte, sowie Gretli, Hansens Schwester, die nach einem zweijährigen Aufenthalt in der Stadt zurückgekehrt und nach Zumwalds Meinung nun schon „überschläckck" ist, haben vortrefflich gesp'elt. Kurzum, es ist ein Zugstück, das seine Runde bei unfern Vereinen machen und überall hohe Befriedigung und Begeisterung Hervorrufen wird. Den beiden Verfassern gratulieren wir zu dieser köstlichen Gabe ihrer Kunst. — Jnnertkirchen. (? Korr.) Am 8. dies, abends, verunglückte Johann Zenger, Sohn, Zimmermann, in Wyler, in hier. Derselbe fuhr mit einem Schlitten den Stalden hinunter, mochte das Gefährt nicht mehr bemeistern und wurde mit demselben über die Mauer der Gadmenstraße hinaus geworfen. Zenger erlitt dabei einen Beinbruch und mußte in das Krankenhaus nach Meiringen verbracht werden. — St Stephan. (?-Korresp.) Perren Jakob, geb. 1877, ledig, bewohnte mit dem Knaben Joh. Stuck!, geb. 1887, das Wintergut genannt „Birrengelände", wo dieselben eine Truppe Vieh zu besorgen hatten. Vor zirka 3 Wochen lieh sich Perren ein Peabodygewehr mit Munition, um sich im Schießen zu üben. Er stellte hiezu ein Brett auf und schoß vom Gebäude aus auf dasselbe, so auch am Sonntag den 9. dies, kurz nach Mittag, währenddem der Knabe Stucki in der Küche das Eßgeschirr reinigte. Nach dem ersten Schüsse rief Perren zum Stucki in die Küche unter zwei Malen, der frischgeladene Schuß wolle ihm nicht losgehen. Kurz darauf ging dann aber der Schuß los und Stucki begab sich hinaus, um nach dem Resultat zu sehen. Er traf den Perren leblos am Boden liegend, aus Mund und Ohren blutend Voll Schrecken lief der Knabe zum nächsten bei 20 Minuten entfernten Gehöfte, um dessen Besitzer, Perren Peter, Gemeinderat, um Hülfe anzugehen. Wie die beiden auf die Unglücksstätte kamen, war an Perren Jakob kein LebensZeichen mehr zu bemerken. — Die genaue amtliche Unter-

suchung hat ergeben, daß ein Verbrechen absolut ausgeschlossen ist und eS sich um einen unglücklichen Zufall infolge UnkenntniS in der Handhabung der Waffe und Unvorsichtigkeit handelt. Der Schuß trat dem unglücklichen Schützen beim Kinn in den Kopf und am Hinterhaupt oben wieder heraus. Zürich. Der ErzschelmKern erwischt. Bald nach der letztjährigen Schaffhauser Centenarfeier machte eine freche Betrugsgeschichte ihre Runde durch die gesamte Presse. Ein Hotelier in Neuhausen war das Opfer eines Schwindlers geworden, der sich als schweiz. Generalstabsosstzier von Reding eingeführt und nebst der bedeutenden Zeche den Gastgeber noch um den Betrag eines gefälschten Checks düpiert hat. Die Nachforschungen der Polizei hatten den einzigen Erfolg, daß die Personalien des Gauners festgestellt werden konnten — er selbst blieb verschwunden. Der Flüchtige war identisch mit dem mehrfach vorbestraften Eduard Kern von Niederbüren, St. Gallen, gelegentlich auch als Rudolf Sarastn, Banquier aus Basel oder Ernst Müller, Kaufmann aus Konstanz „arbeitend". In Zürich war er als Robert Hennig wegen Fälschung und Einbruchs verhaftet und verurteilt worden und verließ vor einem Jahre die Strafanstalt. Nach dem kühnen Streiche in Schaffhausen wandte sich Kern erst NordDeutschland zu und tauchte bald in Hamburg, Altona und Bremen auf. Ein paar geniale Gaunerstreiche hetzten ihm dort die Polizei aus den Hals. Man stellte fest, daß man es wirklich mit dem Schaffhauser „Generalstäbler" zu thun hatte. Allein zu fassen war er nicht. Eines schönen Tages war Kern unter falschem Namen nach Amerika hinübergesrgelt, wo er früher schon Jahre lang sich Herumgetrieben. Er hatte dort „Schule" gemacht und begann nun seine Thätigkeit rasch wieder aufzunehmen. Durch Protektion einer „Dame", die er s- Z- in Zürich kennen gelernt, gelang es ihm, bei dem mehrfachen Millionär Paul Gilbert Thsbod in New-Dork als Kammerdiener anzukommen. Jetzt wurde ein Coup im Großen eingeleitet. Eines Tages im Monat Januar stahl Kern seinem Herrn einen Winterüberzieher im Wert von zirka 5000 Fr. und versetzte ihn für 800 Fr., und damit ihm das nötige Kleingeld nicht ausgehe, ließ er noch Brillanten im Gesamtwert von einer Viertelmillion mitlaufen. Jetzt wurde ihm das New Aorker Pflaster zu heiß, Kern verduftete nach dem Süden — die findigen amerikanischen Privatdetektivs aber hinten drein. Kaum tauchte Kern in Nerv-Orleans auf, so folgte die Polizei auf der Spur und heute sitzt der raffinierte Gauner bereits in sicherer Hut. Aber die Tragik kommt noch. Kern war inzwischen raffinierteren Gaunern in die Hände gefallen — die Viertelmillion Brillanten waren ihm ebenfalls gestohlen worden, echt amerikanisch. Kern leugnet noch seine Identität, aber es wird ihm wenig nützen. Die „New-Aorker Staatsztg." teilt mit, daß zur Feststellung der Bestohlene Thöbod bereits nach Orleans gefahren sei. Inzwischen ist nun auch von Zürich aus die Photographie des Gauners den amerikanischen Behörden übermittelt worden. „Basl. Nkchr," — Das Kind alsAnklüger des Vaters. W-gen Sittlichkeitsverbrechen und Drohung von Verbrechen gegenüber seiner Familie erschien der 38jährige Landwirt Jakob Odermatt von Dallwyl (Nidwalden), in Helferswyl, Bezirk Affoltern wohnhaft gewesen, Vater von 6 vor dem Schwurgericht. Odermatt war dem Trünke ergeben und gegenüber seiner Frau und den Kindern führte er ein wahres Schrcckensregiment. Prügel und Drohungen waren fast so täglich wie das Brot und die arme Frau mußte sich vor dem Küchenmeffer oder dem Bajonett mehr als einmal flüchten und die Nacht draußen verbringen. Die Kinder fürchteten den Vater wie ein Schwert. Am Abend des Martinttages ereignete sich eine besonders wilde Scene, die für Odermatt verhängnisvoll wurde. Er hatte den Tag über wieder viel getrunken und aus geringfügigem Anlaß geriet er in eine solche Raserei, daß er alles zusammenschlug, was ihm in die Hände kam. Dann ergriff er ein Kind nach dem andern, prügelte es durch und warf es vor die Hausthüre. Hierauf stürzte sich der Unhold auf die Frau. Da sich Mutter und Kinder nicht mehr ins

Haus hinein getrauten, fanden sie für die Nacht beim Nachbar, dem Landwirt Kehrli aus dem Kanton Bern, Unterkunft. Frau Odermatt machte hierauf auf dem Polizeiposten Mettmen. stellen Anzeige und der gefürchtete Vater wurde verhaftet. Nun erhob aber Frau Odermatt noch die Anschuldigung, der Vater habe sich an seiner Tochter um die Pfingsten herum sittlich vergangen. Die Tochter bestätigte die schwere Anschuldigung in allen Verhören, auch Aug in Aug dem Vater gegenüber. Die Ehefrau suchte den Mann übrigens so viel als möglich zu schonen. Die Geschwornen erklärten Odermatt schuldig und die Strafe lautete auf drei Jahre Zuchthaus. Die Ausübung der Elternrechte wurde ihm für immer entzogen und die Schreckensherrschaft hat nun ein Ende. — In Fischenthal starb Sekundarlehrer Hauser, 59 Jahre alt, während des Unterrichts vor der Schulklaffe an einem Schlagfluffe. Lhurga«. Hohes Alter. Wie man der „BobenseeZeitung" aus Egnach schreibt, hat letzte Woche ein Herr alt Schulpslegcr Jakob Baumann in Olmishausen in voller geistiger Frische und entsprechend körperlicher Kraft seinen 95. Geburtstag gefeiert. Genf. Ein Bewohner der Rue de la Citö in Genf, Herr Balsiger, kam am SamStag morgen nach Hause; es fiel ihm auf, daß aus der Wohnung der Familie Mossera, seiner Nachbarn, ein sehr starker Petroleumgeruch und Rauch. Wolken hervordrangen. Er gieng hinein, öffnete die Küchen» thüre und — ein furchtbares Schauspiel bot sich ihm dar. Auf dem Boden ausgestreckt lag anscheinend leblos Frau Massera; ihre Kleider waren völlig verbrannt. Unter dem geöffneten Hahn der Wasserleitung lag ein vier Monate altes Mädchen ganz unbekleidet auf einem Kissen, ein halbverkohlter Leichnam. Die arme Frau Massera atmete noch; der ganze Körper war furchtbar verbrannt. Sie starb nach kurzer Zeit, ohne zur Besinnung gekommen zu sein. Man kann sich, einem Berichte der „Revue" folgend, ungefähr vorstellen, in welcher Weise sich das Unglück zugetragen hat. Frau Massera saß vor dem Kochherd auf einem Schemel und wusch ihr Kind. Man nimmt an, daß eine Lampe, deren Trümmer man gefunden hat, auf den Herd gefallen und das Petrol explodiert sei. Die Kleider der Mutter und das Kissen, auf dem das Kind lag, fiengen sofort Feuer. Die arme Mutter dachte zuerst an ihr Kind. Ohne die Besinnung zu verlieren, packte sie das Kleine und legte es unter den geöffneten Wasserhahn. Dann versuchte sie die Fenster zu öffnen, aber die Kräfte verließen sie und sie sank zu Boden. — Das Zweitälteste ihrer Kinder wohnte dem ganzen furchtbaren Schauspiel bei: man fand es mit verbrannten Augenbraunen zusammengekauert unter dem Tische. Der Ehemann Massera, ein Maurer, war auf der Arbeit, das älteste, neunjährige Kind in der Schule.

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