St. Galler Zeitung, 22 gennaio 1834 IIIF issue link— 2? Versendung und die Bestimmung der F... [ARTICLE]

— 2 ? Versendung und die Bestimmung der Fracht lediglich dem freien Verkehr und persönlichen Vertrag überlassen . _DerLnndraih von Uri hegt auch in lein « großen Mehrheit diese richtigen Ansichten und kämpft gleichsam seit ein paar Jahre « gcge » Vorurtheile . Einfache und grüudliche Belehrung wird sie zerstreue « , vorzüglich wcnn dic Regierung durch _Hrrablcyung der Zölle mit gutem Beispiele vorangeht . Endlich _loüie die Regierung für dic Sicherheit dcr Maarendurchfuhr Gewährleistung geben , odcr eS sollten die Versender eine llssekuranzgcscllschaft gründen . Z u g . Am 20 . Zenncr hat der Kantonsrath beschlossen , daß alles Lotteriespielcn in dem Kanton Zug für die Zukunft verboten sein soll . Er hat sogleich einen Ausschuß « icdcrgcscyt , welcher kräftige Maßregeln uorbcrathcn solle , wodurch alles Einschwärzenoder Einbringen von _Lotterielosen in den Kanton verbindert werde . — Erst

kürzlich wurden drei Geld- und cine _Woareniotterie gespielt , und wirtlich besteh- » » och zwei Geld- und eine Waarenlottcric im Kan » ton . Das Lottericspiclen dient dazu , armc Leute noch ärmer z « machen , durch Hoffnung auf Gewinn dieselben vun der Arbeit abzuziehen , sie zu abergläubischen _Vorurtbcilcn _, ui verführen , und dasVer _» dcrbrn in dic Haushaltungen zu bringen . Der Umstand , daß di « Lotterien vorgeblich zum Besten der Armen aespielt werden , ist eine schöne , ruthc Rinde um einen faulen Apfcl , Wenn cine Regie » rung keine andern Mittel für die Armc » mchr findet , als Lotterien , so steht es schlecht um ibre Weisheit . Denn wcnn man dic Armuth will lindern , su muß man nicht Arme machen . Bei Lotterien nehmen dic Unternehmer die Nidel , und lassen den Armen die blaue Milch . Ehre der Regierung des Kantons Zug für ihren vaterländischen Beschluß ! -

Neuen bürg . — Am 11 . d . erlag nach längen Qualen im Kerker der allgemein betrauerte I _^ _i - Petitpierre , vormals Mitglied des gesetzgebenden Naths , welcher , auf sein Necht u « d auf die Rechtlichkeit der Machthaber vertrauend , seine Hcimath zu verlasse « vcr » schmähte , im Dez . it > _3 i verhaftet , und , obwohl er nie zu dcn Was » sc « gegriffen , zum Tode _ucrilNlieilt , durch töniglichc Begnadigung aber zu lebenslänglichem _Gcfängniß beigesetzt wurde . Sonst Von dcr besten Gesundheit »>» d starkem Körper erlag er , kaum 2 » _Icchre alt , dcm scheußlichen Aufenthalt und der harten Behandlung , worin weder dic Wünsche dcr Tagsatzung , noch dic dringenden Vorstellun gen des Vororts , « och Nccht , noch Vernunft , noch Menschlichkeit « inc Milderung hcruorzubringcn _uermögcüd waren . — Meuro « , der zu lebenslänglicher _sseslungsfirafe « ach _Ebreübreitssein , in Preußen , abgeführt wurde , so !! Hoffnung zur Entlassung baden , wenn cr nach Amerika wandern wolle . Auf die Bitte seiner Gattin will dic Ne « gierung von Vcrn , die ihn ausgeliefert hat , nunmehr Geld zu seiner Reise vom Gr . Nathe begehren .

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