St. Galler Zeitung, 14. September 1833 IIIF issue link — Page 1

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_> _^ < W » M 2 _NaMIl < _N < tM Dritter Jahr gang ,. 1833 . _^ _o . 74

Man kann sich aus die St . Gatter Zeitung das ganze Inljr alonnircn . Der jährliche Preis ist in St . Gallen _Bezahlung wird ausdrücklich verlangt . - Auswärtige belieben sich mit anfälligen Bestellungen a » das ihnen _Einrückimgsgcbichv für die gedruckte Zeile ist _<! kr . — Briefe und Grld _postsrel .

Vaterländisches

Mission anschlicßcn konnte

Das Gutachten dcr Kommission zur Verlegung der _Okkupazions » sche kosten im Kanton Basel ist folgendes : _,. _» . » _^ . Art . 1 . Die Kosten , welche für Sendungen von eidg . _Reprä- Sei sentanten und Kommissarien nach dcm Kanton Vascl vom Jan . » 831 bis März 1833 erlaufen und aus der eidg . Ccntralkasse bestritte » worden sind , werben von der Eidgenossenschaft übernommen , und _« S soll diesfalls kein Ersatz angesprochen werden . _^ Gleichmäßig sind jene Auslagen , welch « die Bestellung eines neuen Kommissariats im August 1833 , so lange solches für Vollziehung des Tagsatzungsbeschlusses- vom 26 . August gleichen Jahres noch bestehen muß , ohne Rückerstattung auS der eidg . Centraltasse zu deArt . 2 . Dic _Okkupazionskostcn vom Sept . 1831 bis und mit Ende Februars 1832 , im Betrage uon 417 , 273 Fe . 2 i ) H Np ., werdcn zur Hälfte von der Eidgenossenschaft , zur Hälfte vom Kanton _Bajel getragen . .... _^ _. _^ . Art . 3 . Dcr , n Folge vorstehenden Artikels der _Eldgenos-s-nsss _^ fr , „ r La « fallende Tbeil , im Bctraa vo » 208 , 6 _^ 6 Fr .

_üM Np ., ist in der _diesjährigen Rechnung üb « die verfassungsmäßige eid . Kricgskasse von dcm Betrag desselben abzuschreiben . Art . 4 . Die Summe von 208 , 636 Fr . 6 u _^ Rp . hingegen , welche nach Art . 2 dem Kanton Basel zu vergüten obliegt , ist im Laufe von vierzehn Tagen , von der amtlichen Mittheilung gegenwärtigen Beschlusses an , durch die Regierung dcs Kantons Basel » Gtadttbcil aus dem Staatsuermögcn des _Gcsammtkantons in baar und nach dcr für die cidg Kassen festgesetzte » Tarttstrung der groben Geldsorten an das cidg . Kommissariat im Kanton Basel und durch dieses an den Administrator der cidg . KricgSgcld « in Zürich zu Händen der verfassungsmäßigen Kriegskasse abzuführen . Die Regierung des Kantons Balel-Stadttheil ist berechtigt , bei der bevorstehenden Liquidation zwischen beiden _Landestheilen , jene Summe zum voraus von den , _Staatöocrmögen deS Kantons Basel in Abzug zu _^ A r t , 5 . Die Okkupazionskostcn vom i . März 1232 bis 3 n . April a . 833 , im Betrage von 26 o , 74 s Fr . 76 _^ Np . , so wie die Ausgaben für die am 6 . Aug . 1833 beschlossen « dritte Okkupation , und zwar für deren ganz « Dauer , fallen einzig der Stadt Basel zur Aast .

Wie !« tu uerpnmn « , oa » ganz « _lueircssnin ipaieiien » vier _^ vcuei nach der amtlichen Mitthcilung gegenwärtigen Beschlusses an die eidg . Kriegskasse zurückzuerstatten . Der Vorort ist beauftragt , für die beförderliche Stellung ber Rechnung über die dritte Okkupation zu _sorgen und die betreffende Summ « zu Händen der Administratoren d « eidg . Krtegskaffe in Empfang zu nehmen . „ Art . 6 . Unbeschadet dcr Verfügungen dcS Art . il des Tagslltzungsbeschlusscs vom 26 . August über definitive Regulirung der politischen Verhältnisse im Kanton Basel nnd in _Uebereinstimmung mit Art . 12 des nämliche » Beschlusses , soll dic militärische Besetzung der Stadt Basel erst dann gänzlich aufhören , wann den im heutigen Beschluß festgesetzten _Zahlungsuerpffichtungcn vollkommen Genüg « geleistet sein wird . Die Mitglieder der Kommission : Eduard _Pfyffer , Altschultheiß . Baumgartncr , Landammann , Berichterstatter vr . Bussard . G . Buol . - _« . _2 _A . _A . _Alt-StaatSrath Iay et hat nicht unterzeichnet , well er dcr _Schlußdcratbnlig der Kommission vom 4 . Sept . beizuwohnen

a ) b ) o ) ä ) < _-, « , _A _^ _<>) < 1 ) _^ s < 4 _< a ) vom » _dept . 1831 bis und Mit Ende Febr . 1832 4 !>) , , i . März bis uud mit Ende Juni 1832 2 e ) « 1 . Juli bis 3 N . Nov . 1832 ä ) » 1 . Dez . 1832 bis 30 . April 1833 Zusammen t Die Ausgaben , welche dic verschiedenen Sendung « : sentanten und Kommissarien veranlaßten , bestehen in _; ») Sendung der HH . Sidl « und Schaller im Jan . 1331 «) „ _« _« v . Muralt , Heer , Sidl « und von Mcyenburg ( 22 . Aug . bis Okt . 1831 ) _° ) « _^ « » von Tscharner und _Glutz-VIotzheim < t ) Für _Staffeten- und _Ordonuanzdienst bis Ende i 83 i «) _Nachtrag für die Sendung d « _2 H > . Tscharner und Glutz 1 ) Sendung der HH . v . Tscharn « und Masse L ) » _« Laharpe und Merk l ») _» „ Merk und Schnell

, ) Eidg . Kommissariat von Ende Mai bis Ende Juni _1832 3392 30 K ) Für Staffctcndienst in , isten Gemester 1832 _^ 5 Z 55 I ) Kosten f . d . _Vcrmittlliligs-Deplitatioli nach _Zostngen 602 _M _m ) Eidg . Kommissariat vom 1 . Juli bis 30 . Sept . 1832 7184 56 n ) Dasselbe vom 1 . Okt . bis 3 l . Dez . 1832 53 _^ 65 c >) Dasselbe vom 1 . Jänner bis 14 . März 1833 _^ 28 3 _H _n >< , _«» _« _« _^ _i > _. _. _, _,. . ., < Zusammen 44 , 48 ? ? H Dies « Kosten stnd bis daher sämmtlich von dcr Ccntralkasse q _« . tragen worden . Ob « bstehendes Gutachten dcn Erwartungen Aller entspreche wissen wir nicht . Auf jeden Fäll hat die Kommission über Manches den großen Llebcsmantel geschlagen . Die liebe geduldige Staatskasse soll nur für Ausgaben wegen Kommissarien , Repräsentanten _« 44 , 487 Fr . und noch mehr bezahlen . Desgleichen werdcn auf ihre Schultern 208 , 636 Fr ., die volle Hälfte dcr militärischen Bcsetzungstosten von 1831-32 gelegt . Die übrige _Hälfte kann die Stadtbaslerreglerung wunderbar genug _größtentheils aus dem Sacke de « Landschaft , aus dem Gtaatsocrmögen nämlich des Gcsammtkantons ins Reine bringen . Das ist auf jeden Fall sehr bequem ! -

_^ « l _Henung

Samstags , den 14

Tagsatzung . - Vierzigste Sitzung , den 7 . Sept . - Dl « _Neuenburgerloinmission legt den Entwurf einer Proklamation an das _Nciienburgtsche Volk vor , welch « entwickelt , daß die _Okkupa « zion von Neuenbürg keinen andern Zweck habe , als diesen Stanl > zur Erfüllung seiner eidg . Verpflichtungen zu zwingen . Derselbe wird von i , i Ständen gutgeheißen , Der Kriegsrat !) zeigt an , daß alle Maßregeln getroffen seien , um am 12 . mit den Truppen tn Neuenbürg einrücken zu können . Ferner tragt der Kriegsrath an , daß nun im Kanton Ochwyj das _Divisions » Kommando aufgehoben und Hr . Oberst Boutems , so wie dic balbe Komp . Thurgau « -Kavallerie , die schon früh « im Kanton Basel gedient , entlassen werden . Der Antrag wird von _sämmtlichen Ständen genehmigt , St . Gallen alisgenommen , welcher wünscht , daß dies « halbe Komp . Kavallerie entweder nicht entlassen oder cine andere halb « Komp . nach dem Kanton Schwyz beordnet werde . Herr-Oberst Haus « bleibt als _Truppenkommandant in Schwyz zurück . Der Präsident legte nun die Protestatio :: des Hcrrn _o . _Olfcrs _genen die Besetzung Neuen-

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