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ler : Am Nhyn . dcrcn Namcn der Amtsbürgermeister : 3 . He Iß . . Der eidg . Kanz- - _^ Bürgermeister und Staatsrath des eidg . Vororts Zürich , in rath von Olftrs ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern . des eidgenössischen Vororts die Gelegenheit den Herrn _LegationS- schäftsträger beruhigen , benutzen Bürgermeister und StaatSrath klärung werde Sr . Hochwohlgeboren den Königl . Preußischen Ge- zu bewahren wissen wird . — In dcr Hoffnung die vorstehende Er- keit ihres Gebiets , das sie ihrerseits vor aller Beeinträchtigung gigkeit und Neutralität , so wie der Integrität und Unverletzbar- ihr zugesicherte Gewährleistung ihrer Selbstständigkeit , Unabhän- ausgezeichnet wohlwollende Weise von den Europäischen Mächten tragen . - Es vertraut übrigens die Eidgenossenschaft auf die auf
benutzt diefe Gelegenheit , u . s . w . ( Unterzeichnet v . Olftrs . ) Kenntniß der gesammten Eidgenossenschaft bringen zu wollcn , und sischen Vororts , diese seine feierliche Protestatio » unverwcilt zur Seine Exzellenz den Herrn IHe I _. ß . , Präsidenten dcs eidgenös- abzusehen seyn möchten , nicht vorschreiten wcrdcn , ersucht er gen für die Eidgenossenschaft und die cinzclnc » Stände schwer hältnisse , zu « Vollstreckung cincs solchcn Beschlusses , dessen Fol- dnß die eidgenössischen Stände , bei reiflicher Erwägung der Ver- Hnnd bieten wcrden . — Indem der Unterzeichucte jcdoch hofft , nigen zurückfallen mögen , wclche zur Vollziehung desselben die letzung des _Völterrcchtcs und dcr bestehenden _Vertläge auf dieje- fentlich zu erklären , daß alle Folgen einer so auffallenden Ver- standenen Ncutralitäts-Garantie feierlichst zu verwahren und öf- der von den hohen Mächten dem Schweizcrbunde von 4845 zuge- « ls souveränen Fürsten von Neuchatel , und als Thcilnehmers an Ernstlichste zu protestiren , die Nechte des Königs seines Herrn dieses eben so uncrwartcten als unerhörten Beschlusses auf das Unterzeichucte hält es für seine Pflicht , gegen die Vollziehung Negierung zur _Beschictung dies « Tagsatzung zu zwingen . — Der im Namen der Eidgenossenschaft militärisch zu besetzen und die dcr Eidgenossenschaft beitrat , auf den Fall fernerer Weigerung ,