Eidgenössische Zeitung, Nummer 121, 24. Mai 1864 IIIF issue linkEidgenossenschaft. [ARTICLE]

Eidgenossenschaft.

(N. Schweizerztg.)

Aus dem Bundes rath e. Das Direktorium der bernischen Staatsbahu ladet den Bundesrath ein zur Eröffnung dieser Bahn am 28. Mai; ferner ladet die Regierung von Zürich den Bundesrath ein zur Eröffnung der Linie Zürich-Luzern am 30. Mai. Der Bundesrath wird , wie bisanhin, sich nicht offiziell betheiligen. — Die Linthkommission übersendet dem Bundesrath den lctztjährigen Rechenschaftsbericht. — Der Bundesrath hat dem Centralkomite der Golthardbahn die Antworten von Baden, Würtemberg und Bayern auf seine Modifikationen über die Gotthardbahn mitgetheilt. — Der schweiz. Konsul Rentsch in Melbourne, gebürtig von Kvniz , Kantons Bern, ist vom Bundesrath abberufen worden. Grund zu dieser Maßregel sollen Klagen vieler Schweizer über Geldunterschlagungen sein. — Die schweizerische Hülssgefellschaft in Alexandrien, die sich nun schon oft durch generöse Gaben in die Heimath ausgezeichnet, hat dem Bundesrath Fr. 1628 für die Gemeinde Reams zugeschickt.

Bern. Großer Rath. Erste Sitzung vom 23. Mai. Der Vizepräsident Carl in eröffnet die Sitzung, indem er des HinschiedeS des Präsidenten Kurz erwähnt, der für immer von seiner Familie, seinen Freunden und seinem Wirkungskreise Abschied genommen habe. Er hebt die Verdienste hervor, welche sich dieser Magistrat aus verschiedenen Gebieten erworben habe. Namentlich hier im Großrathssaale werde er schmerzlich vermißt werden. Er habe seine Aufgabe erfüllt. Friede seiner Asche, Ehre seinem Andenken! Das Präsidium erklärt nun die laufende Session für eröffnet. Tagesordnung.. Die Großrathswahlen von Riggiöberg, Wimmis, Lauperswyl und Zweilütschinen werden ohne Einspruch für endgültig erklärt und die Mitglieder Hoffmann, Schüpbach, Berger und Gurtner beeidigt. Entwurf über die Erbschafts- und SchenkungSsteuer. Zweite Berathung. Scherz, RegierungSrath, Berichterstatter. Bei 8 1 macht Müller Steiner darauf aufmerksam, daß nirgends im ganzen Gesetze von einem Abzüge der Schulden, die auf unbeweglichem Vermögen haften, die Rede sei, er beantragt, daß eine Redaktion gewählt werde, die hierüber keinen Zweifel lasse. Scherz, Regierungsrath, will dieser Anregung Rechnung tragen und beantragt einen Zusatz, daß die auf der Erbschaft haftenden Schulden in Abzug gebracht werden sollen. Dieser Zusatz wird angenommen. Bei § 3 bemerkt RegierungSrath Scherz, daß er unter bernischen öffentlichen wohlthätigen Anstalten z. B. die Bachtelen ebenfalls verstehe, weil sie auf bernischem Gebiete gegründet sei. Lauterburg stellt den Antrag, daß allgemein Stiftungen, nicht nur beruische Stiftungen, von der Steuer befreit sein sollen. Der Große Rath solle hier einen weitherzigen Standpunkt einnehmen und alles Tendenziöse vermeiden. Ganguillet möchte Erbschaften und Schenkungen, die Geschwistern zukommen, befreien. A e b i glaubt nicht,' daß man ohne weiterö annehmen könne, jede Stiftung, die im Kanton Bern ihren Sitz habe, sei auch eine bcrnische Stiftung. Er möchte jedenfalls alle schweizerischen Stiftungen von der Steuer befreien. Man habe dießfalls in der ganzen Eidgenossenschaft bei allgemeiner Fmzügkeit freiere Grundsätze walten lassen. Scherz, Regierungsrath, will sich dem Antrag Aebi anschließen, nicht aber dem Antrag Ganguillets, der eine Steuerverminderung zur Folge hätte. Der Antrag Aebis wird genehmigt. Für den Antrag Ganguillets 14 Stimmen, dagegen 67 St. Bei § 5 werden Herabsetzungen deS Betrages der Steuer von Bach, M ü h l e t h a l e r , G a n g u i l l e t, Müller Steiner und Aebi beantragt; v. Käne'l möchte die Schwägerschaft nicht der Nichtverwandtschaft gleichstellen. ' Die Steuer wird festgesetzt im zweiten Grade auf 1 vom Hundert, im dritten Grade auf 3 vom Hundert (mit 49 gegen 39 Stimmen), im vierten Grade auf 4 vom Hundert, im fünften Grade 5 vom Hundert, im sechsten Ärade 6 vom Hundert, in weitern Graden oder bei NichtVerwandtschaft 10 vom Hundert (mit 45 gegen 42 Stimmen). Bei § 8 wird die Frist, welche den Gemeinderäthen zu Anzeige von Erbschaftsfällen gesetzt ist, auf 40 Tage festgesetzt. JBei § 18 wollen Aebi und Mütter Steiner den ^taat nicht von Eingabt'N der Erbschaftssteuer in Gantliquidationen und Güterabtretungen befreien, wie der Entwurf beantragt. DaS bezügliche Alinea wird dann auch gestrichen. Hier wird die Diskusston abgebrochen. Morgen Fortsetzung.

— Der RegierungSrath beantragt in einem Dekretsentwurfe beim Großen Rathe, dem Gerichtspräsidenten von Bern wegen Geschäftsüberhäufung bleibende Aushülfe durch den Vizepräsidenten für die korrektionellen Geschäfte und die Stellvertretung des Untersuchungsrichters, wofür derselbe mit Fr. 600 honorirt würde, durch einen Amtsrichter für Polizeigeschäfte zu gewähren. — Der Regierungsrath hat ernannt: 1) zum Betriebsbuchhalter und Kassier der StaatSbahn, Herrn Ludwig Mühlemann-Scdwab von Bittwyl, gewesenen Kantonsbuchhalter, bisherigen Buchführer der Staatsbahn; 2) zum Materialverwalter der Staatsbahn: Herrn Johann Christian Ott von Langnau, gewesener Sekretär des Postkursbüreau in Bern; beide auf vier Jahre, mit je Fr. 2500 Gehalt. — Am Platz des Herrn RegierungSrath Weber wird Herr Regierungsrath Hartmann der technischen Probefahrt der Staatsbahn beiwohnen. — Der RegierungSrath beantragt beim Großen Rathe den Bau einer Biel-Nidau- und einer BielMadretschstraße mit einem Devis von Fr. 52,300. wie er im Bauanleihen vorgesehen, unter der Bedingung, daß die Gemeinden die nöthigen Trottoirs gleichzeitig ausführen und stets gehörig unterhalten, und die Ertheilung deS ErpropriationsrechtS für die Straße und die Trottoirs; die für die Biel-Madretsch-straße gesammelten Subskriplionsbeitrage können auf die dortige Trottoiranlage verwendet werden. — Großrath Vogel von Wangen, Mitglied der Schatzungskommission auf der Linie Biel-Neuenstadt-Bern , erklärt, er habe, sowie ihm die bekannte Erklärung der Herren Fürsprecher Brunner und Sahli, deren auch die Eidgen. Zeitung Erwähnung that, zu Gesichte gekommen sei, sofort an den Präsidenten jener Kommission das Begehren gestellt, daß er den Sekretär wegen jener Uebercinkunft, von der er keine Kenntniß gehabt habe, zur Rede stelle, und sich weitere Schritte vorbehalten. Luzern. Wie das Tagblatt berichtet, hat die am Samstag vorgenommene amtliche Prüfung der Bahn nach Zug und Zürich nachgewiesen, daß die Bahn in allen Theilen solid und sicher gebaut ist, so daß die Regierungsabgeordneten keinen Anstand genommen haben, der Bahnverwaltung die Eröffnung des Betriebes zu gestatten. Wenn, fügt das genannte Blatt hinzu, im Laufe des Frühjahrs an einzelnen Stellen Senkungen vorgekommen sind, so war dieß nichts Auffallendes, sondern etwas ganz Gewöhnliches, wie sie häufig da stattfinden, wo große Erdbewegungen gemacht worden sind und der aufgerührte Boden sich wieder konsolidiren muß. Unterwalden. Herr vr. Christen, der Nestor der Nidwaldner Aerzte, hat eine seiner Töchter in Uri, eine andere in Obwalden, eine dritte in Nidwalden verheirathet, und mangelte zur Waldstätter-Tochtermanns-Gruppe nur noch Schwyz; auch dieses hat sich laut „Obwaldner Wochenblatt" eingefunden, indem die jüngste Tochter sich vorletzten Montag mit einem jungen braven Mann aus Arth vermählte. Freiburg. (Korr. vom 23. Mai). Der Große Rath hat seine Sitzung mit einem AuSfluge nach Romont geschlossen, wo eine fröhliche Mahlzeit die Mitglieder der Majorität und der Opposition vereinigte. ES ist dieß das erste Mal, daß diese BeHörde sich außer die Stadtmauer begeben hat. Sie wird wohl ein anderes Mal Murten, Bütte nnd Estavayer besuchen müssen, obschon die Verbindung mit diesen Ortschaften noch nicht so schnell und so bequem ist. — Wie es sich gezeigt hat , war die Differenz zwischen dem Großen Rathe und dem StaaeSrath bezüglich der Wahl der Mitglieder des VerwaltungsratheS der Eisenbahn nicht so groß. Mehrere Mitglieder des StaatSrathes hatten schon bei der ersten daherigen Berathung mit der Mehrheit deS Großen Ratheö gestimmt und bei der zweiten gab der Staatsrath selber seine Zustimmung zu einer Modifikation , auf welche er übrigens wenig Gewicht legte. Nur fand er, es sei eine Anomalie, daß der Prästdent deS Administrationsrathes aus seiner Mitte gewählt werden solle, während drei Mitgliedern die Ehre einer Wahl durch den Großen Rath zukäme. Das WirthschaftSgesetz ist in seinem ganzen Umfange

mit geringen Abänderungen angenommen worden. Das Pichlikum wünscht dringend seine baldige Einführung. Denn dieses Gesetz wird es möglich machen, die allzu zahlreichen Mißbräuche zu beseitigen, die seit 1848 in diesen Anstalten sich eingeschlichen und Freibürg — zur Beschämung seiner Behörden und seiner ehrbaren Bürger — zu einem Schauplatz der Ausschweifung gemacht hatten. Die Assisenverhandlung über den Mißhandlungsfall im Wirthshause von Gerbern hat dazu beigetragen, über diese traurigen Uebelstände Licht zu verbreiten. Es ist zu hoffen, daß die vereinigten Anstrengungen der kantonalen und Gemeindebehörden künftighin mit Hülfe des neuen Gesetzes mehr Erfolg haben werden als bisher. DaS sehr detailline Büdgct der Eisenbahn, welche der Große Rath angenommen hat, weist folgende Zahlen auf: Einnahmen des Bahnbetriebs Fr. 1,951,180. 80 Ausgaben „ „ „ 1,061,353. 28 Uberschuß Fr. 889,827. 52 welche in die Staatskasse stießen sollen. Baukosten für die Vollendung der Bahn: Dringende Auslagen Fr. 521,425 Einnahmen „ 32,740 Der Ueberschuß der Ausgaben von Fr. 486,685 soll durch das neue Anleihen gedeckt werden. Wie man sieht, fängt die Lage an sich aufzuklären, und der Große Rath hat es wider mein Er Wartung nicht nöthig gesunden, ihr durch Einführung der neuen Lurussteuer die Spitze zu bieten, um die direkte Steuer herabzusetzen, welche bei dem Steuerfuße von 3 pro Mille mit dem Abzug der Hypothe« karschulden noch ganz erträglich ist. Unsere Regierung hat eine Einladung für die Eröffnungsfeierlichkeit der bernischen Staatsbahn erhalten und wird sich dabei vertreten lassen. Das Stück Bern-Langnau wird gewiß für die Oronlinie sehr vorteilhaft sein. Solothurn. Wie vom Bischof in Freiburg, so werden auch im Bisthum Basel Kirchengebete für die Erhaltung und Gesundheit des Oberhauptes der katholischen Kirche angeordnet. . St. Gallen. In der „St. Gallerzeitung" äußern sich zwei Einsendungen ziemlich bitter über die jüngst abgehaltene erste (beiden Konfessionen gemeinsame) kantonale Lehrerkonferenz. Das rasche und, wie dargestellt wird, auch barsche Vorgehen des ErziehungSdirektorS Hungerbühler und der ihm folgenden katholischen Mehrheit der Lehrer für Verschmelzung der bisher getrennt gehaltenen konfessionellen Lehrerwittwenkassen scheint die protestantische Minderheit verletzt zu haben, so daß selbst der spätere Toast Heimes nicht alle Unannehmlichkeiten auszuglätten vermochte, obwohl er den Lehrern manche wohlgemeinte Räthe gab und namentlich den „Ledigen" unter ihnen empfähl, sich eine rechte „Lehrschwester anzuschaffen so schnell sie können," nämlich so Eine, „wie er Gottlob seit 1827 eine habe." In der „St. Galler Ztg." bemerkt ein Unzufriedener, die Schilderungen, welche die Konferenz als eine schöne, erhebende darstellen, gehen alle vom „Herrentisch" aus „Nicht die Veranstalter eines Festes, sondern die Festtheilnehmer sollten rühmen können." Aargau. In Baden hat sich ein seltener Kurgast, oder vielleicht ein bloßer Tourist eingestellt, der nun des Abends bei Mondscheinbeleuchtung seine Borstellungen gibt, die kein unbedeutendes Publikum herbeilocken. Es ist eine Nachtigall, die südwärts außerhalb deS Schloßbergs zunächst in der waldigen warmen Halde rechts an der Straße nach Mellingen sich eingenistet hat. Ihr Gesang ist am lebhaftesten nach 10 Uhr Abends bis über die Mitlernacht hinaus. Es ist nur zu wünschen, daß nichts geschieht, um etwa diese Königin unter den Sängern deS Wäldes durch Zudringlichkeit oder Unverständigkeit zu verscheuchen. Würden die Nachtigallen einheimisch, sie wären eine Zierde mehr für die waldreichen Umgebungen von

Baden.

Waadt. Der Große Rath hat zur Behandlung der Salzfrage (Art und Weise der künftigen Nutzbarmachung der Salinen von Ber) eine besondere Sitzung auf Mittwoch angeordnet.

— Professor Morlot hat in Nyon einen Vortrag über Dänemark gehalten. — ES tauchen wieder musikalische Wunderkinder auf, welche die Erinnerung an die unsterblichen Milanollo auffrischen. Die Schwestern Julie und Juliette Delesierre, erst 9 und 11 Jahre, haben in Gens und Lausanne mehrere Konzerte auf der Bioline gegeben und außerordentlichen Beifall gefunden. Samstag Abends gaben sie in Lausanne ihr AbschiedsTonzert. Und nun ist soeben auch eine Pianistin, Emiliette de Migris, erst 10 Jahre alt, aus Italien in Lausanne angekommen. Die „Lausanner Zeitung" rühmt von dieser jungen Künstlerin, daß sie selbst schwierige klassische Stücke vom Blatt spiele und auf dem Piano sogar komponire und improvisire. — Mittwoch Abends wurde die Umgegend von Aigle von einem heftigen Gewitter mit Hagel heimgesucht. In Aigle selber wurden die Straßen in Waldbäche umgewandelt. Doch ist der Schaden weniger bedeutend, als man anfänglich glaubte. Wallis. GroßratbSverhandlungen. Die staatswirtbschaftliche Kommission drückt den Wunsch aus, der StaatSrath möchte untersuchen, ob er nicht berechtiget sei, die Glücksspiele in Saron zu untersagen oder wenigstens zu beschränken und ebenso, ob man nicht die Verbreitung von Lotteriebillets hindern sollte. — Bezüglich der Rhonekorrektion empfiehlt die Kommission dem StaatSrath, darüber zu wachen, daß die verschiedenen Ufergemeinden die ihnen zutreffenden Arbeiten gleichzeitig und so schnell als möglich ausführen. Herr Pignat trat dieser Anregung entgegen, man habe sich einfach an den eidgenössischen und kantonalen Dekreten zu halten, welche die Ausführung der Bauten auf 12 Jahre berechnet haben. Es wurde ihm erwidert, daß man gerade auS diesem Grunde darauf dringen müsse, daß nicht einzelne Gemeinden ihre Arbeiten von einem Jahr zum andern verschieben. Würden die Bauten nur stellenweise betrieben, so wären sie der Zerstörung durch die anschwellenden Gewässer um so mehr ausgesetzt. Beim Abschnitt des Justiz- und Polizeidepartements wurde allseitig einer Reorganisation deS GerichtsWesens gerufen. Nach gesetzlichen Bestimmungen versammelte sich das Appellationsgericht bisher nur zwei Mal im Jahr. Daraus entstanden natürlich Verzögerungen in der Austragung der Prozesse, die zu wahren Verschleppungen sich gestalteten, wenn, waS manchmal vorgekommen, die Advokaten eS darauf anlegten, vermittelst Zwifchenfragen die Prozesse weiter auszuspinnen. Das Appellationsgericht suchte diese Uebelstände dadurch zu mildern, daß es in neuerer Zeit den zwei ordentlichen Sessionen aus eigenem Antrieb zwei außerordentliche Sitzungen hinzufügte. Die staatswirthschaftliche Kommission machte nun die Anregung, gesetzlich zu bestimmen, daß das Appellatiousgericht sich künftig ordentlicher Weife vier Mal des JahreS zu versammeln habe. Leo v. Roten, Adrian v. Courten und Kamille de Werra setzten jedoch auseinander, daß eine solche Maßregel für sich allein nicht genüge, sondern daß es eingreifenderer Reformen bedürfe. Auf den Antrag des Hrn. Allet wurde der Staatsrath eingeladen, sowohl einen Gesetzesvorschlag für Vermehrung der Sitzungen des Appellationsgerichtes dem Großen Rath zu hinterbringen, als auch die Frage einer Reorganisation deS gesammten Gerichtswesens in Erwägung zu ziehen und namentlich zu überlegen, welche Mittel zu ergreifen seien , um die Advokaten einer gewissen Ueberwachung zu unterwerfen und die Zahl der Zwischenfragen zu beschränken. Bei den periodischen Wahlen wurden für das nächste Amtsjahr Herr de BonS zum Präsidenten, Allet zum Vizepräsidenten des StaatSrath, vr. Cropt zum Präsidenten, Loretan zum Vizepräsidenten, des Appellationsgerichtes ernannt und die Herren Anton v. Roten und Moritz Evequoz als Ständeräthe bestätiget. Ueber den Stand der Eisenbahnfrage gab Herr Allet einige mündliche Aufschlüsse. Die Unterhandhingen dauern noch fort, und er wünsche daher, daß sich der Große Rath vertage, denn der StaatSrath habe die Hoffnung, nächstens die ganze Angelegenheit zu einem Abschluß zu bringen und dem Großen Rath

zur Genehmigung vorlegen zu können. Der Große Rath hat sich sodann Samstag wirklich auf unbe« stimmte Zeit verlagt. Genf. Der Große Rath hat das Kassationsgericht bestellt wie folgt: Gide, Präsident; Camperio, Castoldi und Cougnard. — Prinz Alfred von England ist Samstag, von Freiburg kommend, mit Gefolge in Genf angelangt und Sonntag nach Marseille abgereist. — In der Kathedrale zu St. Peter in Genf soll eine' neue Orgel mit einem Kostenaufwand von Fr. 100,000 angeschafft werden.

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