Eidgenössische Zeitung, Nummer 256, 17. September 1861 IIIF issue linkEidgenossenschaft. [ARTICLE]

Eidgenossenschaft.

Der Bundesrath steht sich veranlaßt, auf die Mahnung der Kantone, hauptsächlich deS Kantons Glarus, bei der Regierung des Königs von Italien Schritte zu thun, daß diese ihre Drohung nicht ausführe, die Freiplätze für katholische Theologen am Kollegium Boromäum mit diesem Jahr zu schließen, ein wie es scheint von Italien ganz bestimmt beabsichtigter Brigantenakt. — Wiederholt verwendet sich der Bundesrath, dießmal nur beim Gesammtministerium, dafür, daß Oesterreich dem Debit von freiburgischen Eisenbahnlotterieloosen kein Hinderniß in den Weg lege, d. h. daS Verbot aufhebe. Oesterreich will, wie es scheint, nicht glauben, daß wirklich der Staat Freiburg mit seiner Garantie hinter diesem Unternehmen stehe.

— Ein Auszug: aus dem Gesamtbericht der schweizerischen Hochwalderpertise soll jeder Gemeinde, jedem Bezirk und jeder Kantonsregierung gedruckt zugestellt werden. — Die Ratifikation deS neuen ConsularvertrageS mit Brasilien wurde bis zur Rückkehr deS Herrn Tfchudi verschoben. — Aus der Westschweiz. (Korr. vom 13. Sept.). Da man seit einiger Zeit nur selten auS dem annerirten Savoyen etwas bringt, so dürfte es vielleicht interessiren, einige nicht unbedeutende Notizen hier wiederzugeben, das Resultat eigener Anschauung von dort. Es wurde bereits der projektirten Eisenbahnlinie von Collonges — beim Fort de l'Ecluse — nach Chambery und Annecy einerseits und nach Thonon andererseits Erwähnung gethan. Daß das Dekret über! den Bau derselben bereits im „Moniteur" erschienen ist, werden Sie gelesen haben; daß dabei Genf auf der Seite gelassen wird , ist fest bestimmt und die Vorarbeiten sind nun auch vollkommen beendet, um keinen Zweifel darüber aufkommen zu lassen. Einen Blick nach Genf selbst zu werfen, wollen wir unterlassen , vielleicht haben wir ein anderes Mal Gelegenheit hiezu; allein die Gefahren für die Schweiz liegen in dieser Eisenbahnlinie, durch welche später ein ganzes feindliches Armeekorps von Lyon bis an die Walliser Grenze geworfen werden kann, ehe man nur in Genf etwas davon weiß. So viel von dieser sogenannten „italienischen Bahn." — Was nun den Hafenbau in Thonon betrifft, so sind dazu die Fähnlein ausgesteckt, allein es wird noch nicht Miene gemacht, mit den Dammarbeiten zu beginnen, was die Savoisientz, sehr ärgert. Vor dieser Arbeit brauchen wir keine so große Angst zu haben, auch ist ein Hafen hier eine Notwendigkeit schon lange gewesen. Der Hafen gewinnt erst eine militäusche Bedeutung, wenn die obgenannte Eisenbahn erstellt ist. — Mit der so großartig verkündeten Zone ist es in Nordsavoyen nicht viel, die Hauptregieartikel Frankreichs — Taback, Cigarren und Zündhölzchen — haben ihren besondern Schutz daselbst, indem von Außen diese Artikel nicht zollfrei sind. Mit der Zone war es deßhalb nicht ernstlich gemeint. — Das Bad Evian erfreute sich dieses Jahr allerdings vieler französtscher Gäste, allein dafür fehlten die frühern. Nun haben die Badinhaber gefunden, daß die größere Quantität der dießjährigen Gäste die Qualität der frühern nicht aufwiegt. Die französischen Badegäste seien zu prätentiös, meinen sie, und zu knikerig. Kurz, es ist allenthalben „Deception."

Bern. (Eingesandt.) Dle Eidgen. Zettung bespricht in ihrer Nr. 247 das in jüngster Zeit aufgetauchte Projekt, einen Theil der begonnenen Eisenbahnlinie Bern-Langnau zu Gunsten einer Gegend zu verlegen, und knüpft daran die Bemerkung, wie überraschend schnell und pünktlich sich die im Großen Rath vorausgesagten Konsequenzen des Staatsbaues einstellen. Nicht um jenen Artikel zu widerlegen, sondern vielmehr in der Absicht, die Leser der Eidgen. Zeitung über einiges aufzuklären, was dort theils falsch aufgefaßt ist, theils aber auch auf die Urheber des aufgetauchten Projektes ein ungünstiges Licht werfen könnte, findet es Einsender dieß für angemessen, die angeregte Frage näher zu beleuchten. Als vor etwas mehr als drei Jahren die Ostwestbahngefellschaft im Kanton Bern auftrat, und eS sich unter Anderm darum handelte, das Trace ihrer Linie Bern-Langnau festzustellen, war die Spannung mit der Centralbahngesellschaft derart, daß an eine gemeinschastliche Benutzung Eines Bahnhofes nicht zu denken war: hieraus und aus andern Motiven entsprang die Idee eines Bahnhofes in der Schoßhalde. Zu Worb nun waren einige Privaten der Ostwestbahngesellschaft günstig gestimmt, bewarben sich aber im Interesse der ganzen Gegend darum, daß die Linie Bern-Langnau durch das Stettlenthal gezogen werden möchte ; der mit der Aufnahme der Linie betraute Ingenieur gab aber auf dieses Ansinnen unter Anderm den Bescheid, wenn die Gemeinde Worb und ihre Privaten der Gesellschaft ein Geschenk von Fr. 200,000 machen würden, so wäre diese Linie, wohlverstanden vom Bahnhof in der Schoßhalde ausgehend, unauS-

führbar. Bald darauf wurde die Gemeinde Worb eingeladen, sich an dem Unternehmen der Ostwestbahngesellschaft durch Uebernahme von Aktien zu betheiligen, was aber theils in Aussicht auf eine geringe Rentabilität, theils wegen der Entfernung von der Linie für die Gemeinde nicht für zweckmäßig erfunden wurde. Unterdessen progredirte die Ostwestbahngesellschaft in der Feststellung der Linie Bern-Langnau, und so entstand das beklagenswerte Trace von Gümligen durch den Hühnliwald nach Trimstein u. f. w. mit einer eventuellen Station im ©schneit, ungefähr 20 Minuten von Worb entfernt. Wie gestaltet sich nun die Sachlage nach dem bekannten - Beschluß des Großen RatheS, eS sollen die Linien der bisherigen Ostwestbahngesellschaft im Staatsbau vollendet werden? Auf der einen Seite haben wir eine Gegend mit einer ackerbautreibenden und industriellen Bevölkerung von über 20,000 Seelen, nämlich die Gemeinden Stellten, Bechigen, Worb; Walkringen , Biglen und Wyl, welche bedroht sind, von dem Verkehr gänzlich abgeschnitten zu werden, während sie sichere Aussicht haben, ganz gleich wie die an der Eisenbahn liegende Bevölkerung von den unvermeidlichen Folgen des StaatSbaubeschlusscs empfindlich berührt zu werden, ohne ein Aequivalent dafür zu erhalten. Auf der andern Seite sehen wir ein Stück Eisenbahn, zwar im Unterbau einigermaßen vollendet, an seinem einen Ausgangspunkt noch ohne Anknüpfung an eine andere Linie. Dieses Stück, circa' V4 Stunden lang, berührt eine einzige kleine Ortschaft, bietet eine Station, 20 Minuten von einem großen Dorf entfernt, und geht von da nach Trimstein u. f. f. Da einstweilen die Fortsetzung von Langnau nach Luzern noch in weiter Ferne steht, so hat die erwähnte Linie für den Augenblick ganz den Charakter einer Lokalbahn, ohne die Eigenschaft zu besitzen, die am meisten bevölkerten Gegenden zu berühren. Es ist also keine Rede davon, eine neue Linie zu wünschen, wie es fraglicher Artikel glauben läßt, sondern es wird nur angestrebt, einen begangenen Fehler gut zu machen. Zum Schluß noch einige Worte über die bereits eingeleiteten Schritte, um zu diesem Ziel zu gelangen. Eine in Worb abgehaltene Versammlung von Männern aus den obenbenannten Gemeinden hat beschlossen, an den Regierungsrath das Gesuch zu stellen, es' möchte derselbe die Linie durch das Worblenthal in Plan aufnehmen und die Kostensberechnung darüber machen lassen. DaS Ergebniß dieser Arbeit, fallS dem Wunsche der Petenten entsprochen werden sollte, wird erzeigen, ob diese Linie ausführbar sei oder nicht. Der Regierungsrath wird ferner untersuchen, ob di^ durch die gewünschte Verlegung entstehenden höhery Ausgaben in einem für den Staat günstigen Vers hältniß zu der ohne Zweifel erhöhten Rentabilitäf der verbesserten Linie stehen. Von dem Resultat dieser Untersuchungen wird es endlich abhangen, ob deiz vorläufig eingeleiteten Schritten wird Folge gegebey werden oder nicht. Jedenfalls werden fich die Urheber deS neu aufgetauchten Projektes bewußt sein, für das Wohl ihrer Gegenden bedacht gewesen zu sein und nichts Unbilliges angestrebt zu haben. — In die neuerdings anhängig gemachte Frag? der Aufhebung des Kartoffelbrennverbotes wurde von der Regierung nicht eingetreten. Diese alle Jahre wiederkehrende Angelegenheit wird zweifelsohne endlich einmal definitiv vom Großen Rathe erledigt werden müssen. — Dem Hrn. AmtSschreiber und Amtsschaffner Romang in Saanen ist die nachgesuchte Entlassung auf 1. November nächsthin ertheilt worden. — Auf die Mahnung deS Bundesrates um beförderliche Erledigung der Heimathlosenangelegenheit hat der Regierungsrath geantwortet, daß die Einbürgerung der Heimathlosen und Landsaßen bis auf die Zuteilung der Heimathscheine vollendet sei. Zugleich spricht die Regierung dem Bundesrate den Wunsch aus, daß über einige noch beim schweizerischen Justiz- und Polizeidepartemente schwebenden Heimathlosenfälle ein definitiver Entscheid veranlaßt werden möchte, indem bis dahin der Kanton Bern durch seine Toleranz für andere Kantone belastet werde.

— Die Wahlkreise Wehlen und Biglen sind auf den 29. dieß zu Vornahme von Ersatzwahlen in den Großen Rath einberufen. Ersterer Kreis zum Ersatz für Hrn. Joh. Schon in Wehlen und letzterer für Hrn. Friedr. Bürki, Handelsmann in Word. — Der Regierungsrath hat den von der Kirchensynode angenommenen Zusätzen zur kirchlichen Liturgie (Einschaltung in die Sonntagsgebete 1) nach einer guten Erndte, 2) nach einer Mißerndte, 3) vor den Wahlen) mit Ausnahme desjenigen, der von den Wahlen handelt, die vorgeschriebene Genehmigung ertheilt. — Schon vor einiger Zeit ging das Gerücht, der wegen des Mordes beim Glasdach zum Tode verurteilte Kläntschi habe bereits früher eine Mordthat begangen. Wie nun die Bernerzeitung berichtet, ist gegen denselben wirklich deßhalb eine neue Untersuchung eingeleitet worden. Es handelt sich dabei um den Tod einer Weibsperson, deren Leichnam diesen Frühling bei Büren aus der Aare gezogen wurde, und die angeblich beim Baden in der Gegend der Wohlet bei Frauenkappelen unter ziemlich sonderbaren Umständen ertrunken sein soll. Kläntschi stand damals in der Wohlei als Zimmergefttte in Arbeit, soll eine Liebschaft mit der Verunglückten unterhalten und sich bei dem Bekanntwerden des Unfalls äußerst verdächtig benommen haben. Leider wurde beim Aufsinden des Leichnams unterlassen, denselben einer Sektion zu unterwerfen. Man erklärt nun den wiederholten, hartnäckigen Versuch Kläntschis, den Schenk zu ertränken, aus dem Umstand, daß ihm ein früheres Verbrechen auf diesem Wege so gut geglückt sei. — Der Gemeinderath der Stadt Bern nahm in seiner letzten Sitzung einen ausgedehnten Bericht seiner Beleuchtungskommisston über die Neubauten, Verdesserungen und Erweiterungen der Gasanstalt entgegen ; eS geht auö demselben und dem Referat des Herrn Dr. Müller hervor, daß die Arbeiten zur vollen Zuftiedenheit der Behörde vorgeschritten sind. Bei diesem Anlaß ist zu bemerken, daß die Behauptung eines Korrespondenten der „Zeitung für Siadt und Land", der Gemeinderath habe die von der Kommission vorgeschlagene Erweiterung des Beleuchtungsrayons auf verschiedene neue Stadttheile abgewiesen, total erfunden ist, indem diese Angelegenheit noch gar nie zur Verhandlung gekommen ist. Zürich, -r (Korr. vom 15. September.) Letzten Samstag hat der Regierungsrath den Dichter Herrn Gottfried Keller zum ersten StaatSschreiber und den bisherigen Substituten deS Staatsanwaltes Herrn Dr. Honegger zum Staatsanwalt gewählt. Während die letztere Wahl eine selbstverständliche ist, hat die erste«, ungeachtet der ausgezeichneten anderweitigen Vorzüge deS Gewählten allgemein ein staunendes Kopfschütteln erregt, zumal neben ihm Hr. Nationalrath Bucher unter den Kandidaten erschien. In den Augen der Politiker ist bei dieser Erscheinung weniger der Uebertritt des Herrn Keller in den Staatsdienst als der Beginn einer politischen Carriere dieses ManneS von Bedeutung; unsere Presse hat von derselben indessen lediglich Vormerkung genommen und sich jeden weitern Urtheils enthalten. In Egg hiesigen Kantons besteht ein landwirthschaftlicher Verein, welcher sich viele Mühe gibt, durch schnelle Verbreitung der vorteilhaftesten Kulturgewächse und durch Einführung von zweckmäßigeren Hand- und Gespannwerkzeugen der Landwirtschaft nützlich zu werden. Zu diesem Zwecke bezieht er selbst alljährlich eine Parthie Samen von nützlichen Kulturpflanzen und Edelreiser der vorzüglichsten Obstsorten und stellt die Früchte davon im Herbste auS. Mit der dießjährigen Ausstellung wird nun ein landwirthschaftliches Fest verbunden, das auf den 29. und 30. September angesetzt ist, und auf dessen Programm für den ersten Tag öffentliche Vorträge über Bienenzucht und Fruchtwechselwirtschaft erscheinen, auf den zweiten Tag ist eine Geräthschaftenprobe angeordnet und von Produkten werden Getreidearten, Hülsenflüchte, Wurzelgewächse, Gemüsepflanzen und Blumen ausgestellt. Luzern. (Korr. vom 15. Sept ) Wenn laut einer Korrespondenz aus Zürich daselbst die Sage geht, das berüchtigte Lokomobile seie aus Rechnung

des Herrn Banquier Knörr dahier bestellt worden, damit in dem dortigen Etablissement der HH. Escher, Wyß und Comp, nach diesem Modelle weitere Maschüren dieser Art zum Gütertransport über den Gotthard gemacht werden könnten, so halten wir dafür, daß diese Sage nicht aus der Luft gegriffen seie. Schon dieses Frühjahr zirkulirte hier das Gerücht, daß die HH. Knörr und Crivelli mit einem solchen Plane schwanger gingen, und einmal hieß es sogar, der Tag seie schon bestimmt (1. Juni), wo man eine Probefahrt mit einer solchen Maschine von Flüelen nach Amsteg anstellen werde. Man scheint es nun für zweckmäßiger gehalten zu haben, diese Proben in Zürich selbst vorzunehmen. Wenn dieselben günstig ausfallen, so wird wohl eine praktische Anwendung dieses neuen Lokomotiv's für den Gotthard nicht lange aus sich warten lassen. Schwy; Einsiedeln Hrangte den 13. im Festschmuck. Abt Heinrich machte in Begleit seiner hohen Gäste, als des Bischofs von Basel, der Aebte von Engelberg und Rheinau u. s. w. einen Gang durch den Flecken. Um 2 Uhr verkündete Kanonendonner und Glockengeläute den Eingang des Festes. Bald nachher erschienen die Abgeordneten der Regierung; ddr Weibel in der Standesfarbe wurde von den Pilgern sehr beaugapfelt. Um 3 Uhr Aufziehen der Wachen. Nach 7 Uhr Festmusik auf dem Platze, allgemeine Beleuchtung der Hauptstraße entlang und Zapfenstreich. Zudrang der Pilger groß. St. Gallen. Die von der Mehrheit der Verfassungskommission angenommenen Artikel über das Erzichungswesen lauten wie folgt: 1) Die Aufsicht, Leitung und Hebung des öffentlichen Erziehungswesens ist Sache des Staates; 2) für Erteilung des Religionsunterrichtes haben die kirchlichen Behörden beider Konfesstonen zu sorgen; 3) es soll eine höhere Kantonallehranstalt errichtet werden; dieselbe soll bis zum Ablauf des bestehenden Vertrages über die gemeinsame Kantonsschule erstellt sein; 4) der Fortbestand der katholischen und evangelischen Primärschulen in den Gemeinden, sowie der bestehenden Realschulen bleibt gewährleistet; ebenso werden den Genossenschaften und den Antheilhabern an den Realschulen die Schulfonde, die Verwaltung und VerWendung der Erträgnisse derselben garantirt; 5) die Leitung deS Erziehungswesens wird einem Erziehungsrathe von 11 Mitgliedern übertragen. Der Große Rath wählt die Mitglieder, so wie den Präsidenten und Vicepräsidenten desselben. Sechs Mitglieder müssen der katholischen und fünf der evangelischen Konfession angehören. Präsident und Vicepräsident können nicht aus den Mitgliedern der gleichen Konfession gewählt werden; 6) der Erziehungsrath theilt sich für Besorgung des Primarschulwesens je nach der Konfession der Mitglieder in zwei Kommissionen; 7) die Wahl der Religionslehrer steht den kirchlichen Behörden der Konfessionen, die der Primarlehrer den betreffenden Schulgenossenschaften und die der Lehrer an Realschulen den Antheilhabern derselben zu; 8) Das Weitere über das Erziehungswesen bestimmt das Gesetz. Aargau. Der Bankvorstand hat dem RegierungSrathe das Anerbieten gemacht, dem Staate auf die ihm zufallenden Jahresüberschüsse hin für den Bau der neuen Kranken- und Irrenanstalt eine Million Franken sofort zur Verfügung zu stellen. Der Regierungsrath hat das gemeinnützige, ächt varerländische Anerbieten verdankt und die Finanzdirektion mit der Unterhandlung des daherigen Vertrages beauftragt. Wallis. Der Staatsrat hat beschlossen, den Gr. Rath auf 16. September außerordentlicherweise einzuberufen. Nach der „Gazette du Valats" verlangt der Staatsrath von dem Gr. Rathe die erforderlichen Vollmachten, um die Verwaltung der Eisenbahn »Ligne d'Italie« unter staatliche Garantie stellen zu können.

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