Eidgenössische Zeitung, Nummer 167, 17. Juni 1860 IIIF issue linkSchweizerische Eidgenossenschaft. [ARTICLE]

Schweizerische Eidgenossenschaft.

Freischießen in Carouge. Am Donnerstag, dem Tage der Annexion, war der Haupttag. 'Der eidgenössische Kommissär, Herr Welti, wohnte dem Bankett bei. Nachdem ein wahrhafter Appenzeller Küher im Nationalkostüm, der den Becher mit einer merkwürdigen Geschicklichkeit zu leeren verstand, einen etwas scherzhaften Anfang gemacht, brachte Duchosal den Toast auf das Vaterland, wobei er namentlich den Savoyer Ehrenbürgern den Dank der Schweizer für ihre Anstrengungen, mit der Schweiz vereinigt zu werden, bezeugte. Badollet trank auf die Einigung der Parteien, in der allein wir die Kraft finden, der künftigen Gefahr zu widerstehen: Genf habe seine Zwiste bei Seite gelegt, er hoffe es auch von der Eidgenossenschaft. Staatsrath Vuy ließ die neuen Landsleute als würdige Söhne der Freiheit hochleben. Einer derselben, Dr. Silva, erwiderte durch ein glühendes Hoch auf Genf und die Schweiz. Hierauf erhob sich I. Fazy und gedachte des ganzen Schweizervolkes und der neuen Bundeseinrichtungen , welche das wahre suffrage universel enthielten. Aber beide finden gegenwärtig nicht den richtigen Ausdruck. Das seien nicht die wahren Repräsentanten des Schweizervolkes, welche das Vereinsrecht eine Gefahr nennen und die einen politischen Volksverein anzugreifen wagten. Er greife den Patriotismus des Herrn Dubs nicht an, nur seine Einficht. Das Volk , so stark durch seine Militärinftitutionen, so einig durch seinen Patriotismus, müsse repräsentirt sein, wie es ist, mit den sogenannten „einflußreichen Männern" müsse einmal aufgeräumt werden, welche nur von Ruhe und Mäßigung sprechen. Niemand wolle Krieg ä tout prix, aber um den Krieg zu vermeiden, sei die Kriecherei das traurigste und schlimmste Mittel. Bis an die Grenze der Klugheit ging Carteret. Er gedachte des Nationalfestes in Savoyen über dem See. „Wir haben", sagte er, dem Ewigen bis jetzt in dieser Sache nichts zu danken, und doch singen wir auch ein Tedeum zu dem Gott der Gerechtigkeit, der unsere Hoffnung ist für die Zukunft, und weil wir 27 (nicht 17) Bürger aufgenommen, welche wir als Avantgarde jenes Nordsaveyens ansehen, das einst schweizerisch werden wird, wenn die Welt natürliche Grenzen hat. (Rauschender Beifall.) Wir haben nichts gegen das französische Volk, wir würdigen alle seine liebenswürdigen und glänzenden Eigenschaften (Bravo!), aber wo ist dieses Frankreich mit allen Freiheiten? Es ist in Finsterniß. man verbirgt ihm Alles. ... Man hat seine edlen Eigenschaften oft mißbraucht, und wenn man auf dem Wege der Annexion noch weiter ginge und Savoyen die übrigen Ufer des Genfersee's hinzufügte, das französische Volk würde in seiner Verblendung wieder Hosianna rufen und illuminiren, ohne zu ahnen, daß es die Freiheit eines andern Volkes erwürgt habe. Frankreich hat das Bewußsein seiner Handlungen nicht mehr, es weiß nichts mehr, was es thut; aber wir wollen unsere Energie verdoppeln, daß solche Dinge sich nicht vollenden können. Es ist ein Glück, daß es außerhalb Frankreich noch Leute gibt, die französisch reden und sich der Worte Freiheit und Unabbängigkeit bedienen können, jener französischen Worte, welche, wenn die Regierung es könnte, selbst aus dem Diktionäre der französischen Akademie verschwinden würden." — Herr Carteret brachte seinen Toast allen Denen, welche bedroht sind wie wir, und der Unabhängigkeit, die wir so nöthig haben, dem bürgerlichen und militärischen Muthe.

Das Zentralkomite des schweizerischen Schützenvereins an die schweizerischen Schützen. Tit.! Die freiwilligen Schützen Englands werden in der ersten Woche des kommenden Juli (Anfang den 2. Juli) zu Wimbledons in der Grafschaft Surrey ein großes Ehrenschießen abhalten, zu welchem auch ausländische Schützen zugelassen werden. Der Schießplan liegt bei dem Zentralkomite zur Einsicht. Aus demselben heben wir hervor, daß nach Punktscheiben (Kehrscheiben) geschössen wird, daß die Schießwaffen nicht über 10 Pfd. wiegen und nicht mit Stechern versehen sein dürfen, eine Vorschrift, der das neue Jägergewehr und mit geringer Veränderung auch der Ordonnanzstutzer entsprechen würde. Bei der günstigen Stimmung, welche in England für die Schweiz herrscht, dürfte es sowohl im Interesse unserer Beziehungen zu diesem Lande, als auch in demjenigen unsers Schützenwesens liegen, daß eine Anzahl tüchtiger schweizerischer Schützen an dem Ehrenschießen in Wimbledone Theil nehmen. Nach einer Mittheilung des Bundesrathes, welcher die Betheiligung empfiehlt, können die Schweizerschützen auf eine freundliche Aufnahme zählen. Wir laden daher diejenigen , welche dieses Fest zu besuchen gedenken, ein, ihre Anmeldungen spätestens bis Samstags den 23. Juni an die Adresse des Zentralkomite des schweizerischen Schützenvereins in Zürich einzureichen, damit ihnen sofort das Weitere mitgetheilt werden kann. Inzwischen werden wir dafür besorgt sein, daß der bereits abgelaufene Anmeldungstermin zu dem Ehrenschießen in Wimbledons verlängert werde, sowie daß die Reise nach England gemeinschaftlich unter der Leitung tüchtiger und erfahrener Männer vor sich gehen könne. Zürich, 15. Juni 1860. Namens des Zentralkomite's des schweizerischen Schützenvereins: Der Präsident: Jb. Dubs. Der Sekretär: I. I. Treichler. Laut Beschluß des Zentralkomite's wird die dießjährige GeneralVersammlung des schweizerischen Piusvereins in Luzern stattfinden, wahrscheinlich gegen Ende Augusts. Der Grütliverein, dermalen in der Schweiz 58 Sektionen zählend, wozu noch Sektionen in Hamburg, Manchester und Nordamerika kommen, hält sein alle zwei Jahre wiederkehrendes Zentralfest am nächsten 1. und 2. Juli in Lausanne. Aus der neuen Waggonfabrik in Schaffhausen sind jüngst 50 Eisenbahnwagen für die Südbahn nach Wien gegangen, und zwar auf Einem Geleise von Schaffhausen über Zürich, Waldshut, Frankfurt, Cassel, Dresden, Prag, Wien. Zürich. Der kantonale Sparkassenverein hat auf die Anregung des Herrn Prokurator Hasler die Statuten unserer Sparkassen Hinsichtlich ihrer rechtlichen Zweckmäßigkeit und Sicherheit einer sehr nothwendigen Untersuchung unterworfen. Ueber die Natur des eigenthümlichen Institutes herrschte bis jetzt viel Unklarheit und es enthalten daher die Statuten der verschiedenen Kassen Bestimmungen, welche die Sicherheit der Einleger oder der Verwaltungen in Frage stellen. Die Untersuchung , bei der auch die Herren Obergerichtspräsident Ullmer und Oberrichter v. Wyß mit ihrem Rath mitwirkten, hat nun in diese Verhältnisse Klarheit und Bewußtsein gebracht, namentlich hat sie die Bedeutung des Sparheftes festgestellt. Dasselbe steht in der Mitte zwischen einem, gewöhnlichen Schuldschein und einem billet an porteur, als welche die verschiedenen Kassen es ansahen. Herr Hasler gelangt zu folgenden praktischen Räthen, die wir allen Sparkassen zur Beachtung für ihre Statuten empfehlen: „Wer eine Einlage macht, erhält ein auf seinen Namen, oder, wenn die Einlage zu Gunsten Anderer, z. B. Kinder gemacht wird, ein auf den Namen dieser lautendes Sparheft, welches bei jeder neuen Einlage, Zinszuschreibung oder theilweisen Rückforderung vorzuweisen, bei gänzlicher Rückzahlung des Guthabens aber der Anstalt quittirt herauszugeben ist. Auf den gleichen Namen darf in der Regel nur ein Sparheft ausgestellt werden. Die Anstalt betrachtet denjenigen, aus dessen Namen das Sparhest lautet, als Eigentümer des Guthabens. Bei Rückforderungen wird angenommen, der Vorweiser des Sparheftes sei, wenn er nicht der wirkliche Eigenthümer ist, doch wenigstens der Bevollmächtigte desselben; die Anstalt ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Ausweis zu fordern, es wäre denn, daß der Auszahlung eine amtlich insinuirte Anzeige entgegenstünde. Das Sparkassaguthaben darf ohne Einwilligung der Anstalt weder verkauft noch freiwillig verpfändet werden.

(Entgegen dem Antrage, die gerichtliche Amortisation des SparHeftes anzuwenden:) Behauptet der Einleger, das Sparheft verloren zu haben, so steht es im Ermessen der Anstalt, die Auszahlung resp. die Ausfertigung eines zweiten Sparheftes ohne Weiteres oder erst nach einer ohne gerichtliche Mitwirkung stattfindenden Ausschreibung zu verfügen. Diese die Einlage und das Sparheft betreffenden Statutenbestimmünzen sollen auf dem Sparhefte abgedruckt werden." — Die Kaiserin von Rußland war mit der Aufmerksamkeit und Sorgfalt, welche ihr die Nordostbahn bei ihrer Durchreise erwies, besonders zufrieden und hat dem neuen Inspektor, Herrn Müller, einen kostbaren Brillantring als Andenken zustellen lassen. — (Korr.) Die neue Bezirksschulpflege im Bezirk Pfäffikon hat den Herrn Sekundarlehrer Frick in Jllnau zum Präsidenten, den Herrn Bezirksgerichtspräsident Strehler in Pfäffikon zum Vizepräsidenten, den Herrn Reallehrer Walder in Pfäffikon zum Aktuar gewählt. — Herr I. I. Jakob Höhn im Nidelbad, der sich um die Ersparnißkasse des Wahlkreises Thalweil, deren Buchhalter er gewesen, verdient gemacht, ist gestorben.

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