Ghur
Chronik . 6 . Jan . 1567 . Lassent die Obrigkeiten auch verbieten , daß weder Jung noch Alt , Wi ) b als Mann , Fremd als Heimifch , weder Tags noch Nachts nit follen Nutzen ( Maskeraden ) gehen und welcher oder welche das überfehen , den ober die will man gfengklichen annemmen und in Kuchen legen . Spilen , Danzen , zerhouen ( Schlitz- ) Hosen tragen last man bei voriger ufgelegter Buh bliben . 5 Frauenarbeitsfchule . ES haben sich zum Eintritt in diefe Schule , welche am 9 . d . M . er
öffnet wird , 50 Schülerinnen gemeldet . Da aber Anfangs die Lokalfrage , welche sich inzwischen be-friedigend-igelüst hat , Schwierigkeiten bereitete ! , so wird ein ^ Theil der Gemeldeten den zweiten Kurfus besuchen . Am ersten nehmen somit 36 Schülerinnen Theil . Immerhin ein schöner , vielversprechender . Anfang .