Zürcherisches Wochenblatt, Nummer 47, 12. Juni 1828 IIIF issue linkVerlorne und gefundene Sachen: [ARTICLE]

Verlorne und gefundene Sachen:

, Von dem Eßlingerschcn Landgut in Hortingen bis in dis Hurterische Gesell-schafts-Haus daselbst ist rin goldener Uhrenschlüffel, mit einem wetten C rniolstetn. und mehrern Gliedern einer goldenen Uhrensette, verlo en worden. Der Finder ist höflichst ersucht selbigen gegen em dem Werth angrmeßrnes Trinkgeld im Berichthaus abzugebcn. 2. Dienstag Morgen den 3. Brachmonat ist zwischen Oberrieden und Horgen ein wollener Shawl mit weißem Grund, gedruktcn Blumen und auf 2 Seiten mit weiß wollenen Fransen , verlohren gegangen : dem ehrlichen Finder wird ein anständiges Trinkgeld versprochen. 3. Samstags den 7. dieß verlor jemand von der Trittligaß bis zum Laternrngüßli einen schwarzen Shawl von Crepe de Chine; der redliche Finder ist ersucht selbigen gegen ein dem Werth des Stwwls angemessenes Trinkgeld gefälligst im Be-ichthaus ab ugeben. ta; 4. Mlt:woch den 4. Juni, ist Nachmittag zwischen i und 2 Ukr von tc Sihlbrüte, durch die Kreuel-Wiese bis zu de-

Schiffbrüke im Latten , ein Madras-Sbawl verloren gegangen; dem redlichen Minder wird ein dem -Werth angemeßnes Trinkgeld versprochen. . nr , v 5. Sonntagden 8. dttß, nach der Abendkirche. hat rin kleines Tochterli auf dem St. Peterkirchbvf oder Hofstatt ein braunes Handkörbli von Drath, mit weiß und grün brodterrrn Blumen, stehen lasten, welches sogleich von jemandem aufgehoben worden seyn muß, und wofür man um gefällige Zurückgabe bittet gegen Erkenntlichkeit, au der Wrggengaß No. i6 >. 6. Dem Jakob Ammann von Uelikon ist Tin weiß u d fchwar-er 5. v. Jagdhund , männlicher Art, mit einem ledernen Halsband und Zeichen No. io5., enstoffen oder entführt worden ; der Inhaber ist gebeten selbigen gegen einem Trinkgeld dem Eigenthümer zu/stellen. 7. Donnerstag den 15. May verlor temand vom Albis über Adlischwetl und Wo;lisdofen bis nach Zürich das mittlere i unterste Stück von einer buchsernen Cis-junc mit einer silbernen Klappe und mit Elfenbein garnirt; wer selbige gefunden hak, ist böslich ersucht sie im Bmchthaus gegen einem Trinkgeld abzugeben.

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