Täglicher Anzeiger für Thun und das Berner Oberland, Band 26, Nummer 127, 31. Mai 1902 IIIF issue linkThun. [SECTION]

Thun.

— Der „ Männevchor Thun" hat von Herrn Photograph Mögls ein großes Vereinstableau anfertigen lassen, welches den Chor (Veteranen, Ehren-, und AktivMitglieder) in Gruppen vereint zur Darstellung bringt, das Tableau wird binnen kurzem zur Ausstellung gelangen. Es darf als wohlgelungenes vorzügliches Werk bezeichnet werden, zu welchem dem ausführenden Künstler sowohl als dem Vereine von Herzen gratuliert werden darf. Herr Sekretär Keller-Kehr hat in geschmackvollster Weise Titel und Namen hinzugefügt. Für die Mitglieder werden verkleinerte Bilder hergestellt. Auch schwirren schon Postkarten mit diesem Vereinsbilde herum. Sonntag den 1. Juni, wenn das Wetter keinen Streich mehr spielt, will der Chor seinen projektierten Frühlingsausflug ausführen. — Assisen in Thun. Sitzung Mittwoch den 28. Mai, nachmittags um 3 Uhr. Als erstes Geschäft dieser Session kam zur Verhandlung eine Anklage wegen Raub gegen Ab egg, Franz, Jakobs und dev Magdalena Wieget, von Steinen, Kt. Schwyz, geb. 1875, Zimmermann, verhaftet seit 31. März 1902. Am 9. Mai 1899, abends zwischen 8 und 9 Uhr, wurde Herr Stählt, gew. Lehrer im Hünibach, auf seinem Heimwege beim Bächihölzli von zwei unbekannten Burschen überfallen und seiner Barschaft im Betrage von zirka Fr. 330 beraubt. Die Namen der Thäter konnten noch verhältnismäßig schnell eruiert werden, es gelang jedoch inzwischen den Strolchen zu entkommen. In Belfort trennten sie sich und erst letzten März konnte der obgenannte Abegg, nachdem er sich bereits 3 Jahre in Deutschland Herumgetrieben hatte, in Konstanz verhaftet werden, währenddem sein Komplice, ein Elsäßer, angeblich namens Edelmann, noch flüchtig ist. In der heutigen Verhandlung gab Abegg das ihm zur Last gelegte Verbrechen nur theilweise zu und versuchte die Hauptschuld auf seinen Kollegen Edelmann zu wälzen. Die Geschwornen sprachen den Abegg jedoch des Raubes schuldig unter Zubilligung mildernder Umstände und gestützt auf diesen Wahrspruch verurteilte ihn die Kriminalkammer peinlich zu einer Zuchthausstrafe von 2'/z Jahren und zur Bezahlung der ergangenen Staatskosten. — Sitzung Donnerstag den 29. Mai vormittags um 8'/- Uhr. Zur Beurteilung kam heute der schwerste Fall dieser Session, eine Anklage wegen Brandstiftung und Brandstiftungsversuch gegen Karolina Feller, geb. Frautschi, Christians und dev Magdalena Egger, von Strättligen, geb. 1860, verhaftet seit 12. Dezember 1901. In der Nacht vom 11. auf den 12. Dezbr. 1901, wurde im Hause des Gutsbesitzers Ummcl im Glockenthal, unter zwei Malen böswilligerweise Brand gelegt, indem man vor einer Thüre mit Petrol getränkte Kleidungsstücke anzündete. Beide Mal wurde das Feuer rechtzeitig entdeckt und gelöscht bevor größerer Schaden entstanden war. Immerhin verbrannte die betreffende Thüre zirka zur Hälfte. Unter ähnlichen Umständen fand ebenfalls am 12. Dez. 1901, ein Brandausbruch statt im Magazin des Herrn Chr. Gerber, beim Grütli, welcher glücklicherweise auch sofort gelöscht werden konnte. Als dieser Brandstiftungen verdächtig wurde am gleichen Tag die obgenannte Feller verhaftet und es gab dieselbe bei der heutigen Verhandlung die Brandstiftung im Ummelhaus

in der Hauptsache zu, bestritt dagegen diejenige im Hause des Herrn Gerber. Ein Gutachten des Herrn Professor von Speyr in der Waldau, wohin die Feller zur Untersuchung auf ihren geistigen Zustand verbracht wurde, lautete dahin, es sei die Angeklagte im Moment der Begehung der That unzurechnungsfähig gewesen. Nach den Vorträgen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung sprachen die Geschwornen die Angeklagte schuldig dev Brandstiftung im Hause des Samuel Ummel, verneinten dagegen die Schuldfrage auf Brandstiftungsversuch im Hause des Herrn Gerber. Ebenso wurde die Frage, ob die Angeklagte im Moment der Begehung der That unzurechnungsfähig gewesen sei, bejaht. Gestützt auf diesen Wahrspruch wurde die Karolina Feller freigesprochen, sie wirb jedoch in einer bezügl. Anstalt untergebracht. Die Kosten des Verfahrens trägt der Staat. — Letzter Tage verunglückte Stadtarbeiter Wyttenbach, der vergangenen Winter bereits einen Unfall erlitten hatte, neuerdings, indem er unter ein Fuhrwerk geriet, das ihn nicht unerheblich verletzte. — Donnerstag abend zirka um ? Uhr geriet ein kleines Kind unter einen Einspänner. Glücklicherweise erlitt, wie man uns sagt, das Kind, um welches sich der Besitzer des Fuhrwerkes sofort bemühte, keine ernstlichen Verletzungen.

Vorherige Ausgabe

Alle Ausgaben dieser Publikation durchblättern.

Nächste Ausgabe

Vorherige Suchergebnis

Zurück zur Ergebnisliste

Nächste Suchergebnis

Vergrössern / Verkleinern

Rechtsklick auf einen Artikel um weitere Optionen anzuzeigen

Qualitätskontrollmodus aktivieren

Ausschneiden starten

Vergrössern

Verkleinern