Täglicher Anzeiger für Thun und das Berner Oberland, Volume 7, Numéro 178, 29 juillet 1883 IIIF issue linkKantone. [SECTION]

Kantone.

Bern. Die Uhrmacherschule in Biel wurde vor 10 Jahren mit 6 Schülern eröffnet, heute zählt sie deren 30. Beim Beginn gab ein einziger Lehrer den praktischen Unterricht, heute find vier Lehrer für die Theorie und die Praxis der Uhrmacherei und der Kleinmechanik angestellt. — Jura. Die Anklagekammer deS Kantons Bern hat den Herrn Ernst Daucourt, Redaktor des „Pays", wegen Gehülfenschaft bei den von Notar Chappuis begangenen Betrügereien in Anklagezustand versetzt und den Asfisen deS V. Bezirks überwiesen. — Seeland. In der Gläubiger-Versamm-lung der Ersparnißkaffe Erlach vom 24. Juli, welche von zirka 100 Personen besucht war und deßhalb in der Kirche abgehalten werden mußte, wurde dem Maffaverwalter in zwei Einspruchshändeln im Gcltstage von Notar Sigrt ProzeßVollmacht ertheilt; ebenso wurde eine solche Vollmacht gegen Fürsprecher Simmcn ausgestellt, der der Kasse bedeutende Summen schuldet, solche aber jetzt mit seither billig erworbenen Ansprüchen auf die Kaffe verrechnen will. („Tel. Bote".) Zürich. Die Sitzungen des Kongreffes für den Schutz industrieller Erfindungen werden definit» den 16. und 17. September in Zürich abgehalten werden. Es wurde auch vom OrganisationSkomile beschlossen, einen Entwurf für ein bezügliches Gesetz auszuarbeiten zur Vorlage für die Bundesbehörde. Dasselbe wird in einem Theil die Bestimmungen für Muster und Modelle, im andern für industrielle Erfindungen im engern Sinn enthalten. — Der Initiativvorschlag der landwirthschaftlichen Vereine Hausen, Knonau, Maschwanden und Mettmenstetten stellt an den Kantonsrath das verfassnngsgrmäße Begehren, folgenden Gesetzcsvorschlag einer Volksabstimmung zu unterbreiten: a) Der Staat entschädigt in allen Fällen, wo Pferde, Rindvieh, Schweine oder Schafe aus sanitätspolizeilichen Gründen abgethan werden müssen, den Eigenthümer mit bis */, des Schatzungswerthes; in andern Fällen von Viehverlust können den Umständen angemessene Unterstützungen entweder dem Eigenthümer oder der betheiligten Viehassekuranz verabreicht werden, b) Obige Entschädigungen und Unterstützungen werden in erster Linie aus dem Gesammterträgniß des Vichscheinstempelfonds, der nicht weiter von der Thierarzneischule in Anspruch genommen weiden darf, und in zweiter Linie aus der Staatskasse bestritten.

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