Der liberale Alpenbote, 11. November 1854 IIIF issue link570 [ARTICLE]

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Sprecher & Comp , m Zünch

tn m 1 . d . das Bombardement dauere foit , jedoch wenign heflig als in de » eisten Tagen . Die Zerstölungen seien unbeträ chlich und wüldcn nnmittclba » - hergestellt . Der Kapitän eines Schiffes , tas dic Krim am 26 . verlassen hat , sagt aus , tas Feun tri Russen sei schwach geworden und zeuge » on Ermattung , die Schüsse scien unsicher , da aus Mangel an Artilleristen die Kanouen vo » der Infanterie bedient werden . Dic Lausgräbcn dei Alliirten stnd bis auf 400 Meter von der Statt vorgerückt . Im Hauptquaniei glaubte man in wenigen Tagen zum Stulmaugiiff schreiten zu können . Nach Berichten aus ter Krim vom 26 , soll in Sebastopol ein Volksaufstaud stattgefunden haben . Einc Anzahl Polen benutzte rie VcNviliUng und fluch » tcte sich . Die Russcn haben 500 Einwohner massakn it . 100 Russe » machte » einen kühnen Ausfall und vernagelten 7 Geschütze , sie windeii dann aber sofort niedergemacht . Literarisches . Plivatlechtliches Gesetzbuch des Kantons Zürich . 2 tn Theil :

Sachenrecht . ( Mil Erläuterungen . ) Auch dieser 2 te Theil des z üichnischcn Gesetzbuches vndicnt dasselbe Lob , das wir dcm Istcn ( das „ Personen- und Familicnrecht enthaltenden ) spendeten : auch hin übnall schaifc juristische Dislinktioncn , meistens gesunde , a » das Leben sich anschließende Rechlsgiunrsä tze und konsequenle Durchführung der letzten ,, in ter Regel ( doch nicht immer ) kiarc und plä z isc Redaktion . Aber auch hier tunkt uns iu mehreren Materien zu viel Kasuistik , zu vicl Begriffsspallung , wo wenige durch « schlagende Gnmdsätze wohl auch genügt haben würden . Wenn wir ferner von ten , „ Personen- und Famiiienrecht sagten , daß es in viele » Rechisii , stit » lcn von dcn unfrigen durchaus abweiche , daher auch iu vielen Stücken bei uns unauwcndbar wäre , so gilt dics zwar von dem „ Sachverhalt begreiflich weniger , da dieses seincr Natur » ach auf allgemeiner gültigen Ncchtsgrundsätzcn fußt und weit weniger als das „ Perso ^ cn unl Familienrecht in das öffentliche Recht hinübcrstrcift . Indeß fehlt es , auch diesem „ Sachenrecht nicht an Materien , die dem bündnerischen

Recht durchaus fremd sind , » vie z . B . dic Gülten , die G cfchreiung , die Ei » zi » serei , die Verpfändung durch dasPfa » dbuch , das generelle Pfandrecht u . f . w . — um » reiche wir rie Zürcher uicht im mindesten beneiden . Den auf tiefe Oegcuslände bezüglichen Abschnitten sieht man auch die fruchtlose Bemühung , gesunde Rechtsprinzipien herauszufinden , nur zu teuliich au . Daß sich auch über Uutergcortnetcs streiten läßt , versteht sich von selbst . An , beste » hat uns dcr Abschnitt übel deu Besitz , be » kannllich dic feinste Lehre tcr Iurisprutenz , gefallen ; wir glauben , oaß hier so z iemlich der Nagel auf dcn Kopf getroffen s , i . Wii wiederholen übrigens , daß dieses z ürcherische Gesetzbuch nebst den sehr einläßlichen Erläuterungen den Juristen jeder Galtung , besonders den angehenden , gar schr zum Studium zu empfehlen ist : kein juristisches Lehrbuch » vird- ihnen so nützlich sein . Jedem wird es dienlich sein , um sowohl in rer Wissenschaft als in » hier Anwcurung sich zu befestigen . Schließlich ließe sich auf viele Bcstimiuungeu dieses Gesetzes verweisen , deren auch wir dringend bedürftig wälen .. So enthält dei Abschnitt über die „ Grunddienstbarkeiten » i . A . über Weit « und Holzung srech lc folgende Norschliften :

§ 719 . Erstreckt sich las Waitrecht über mehrere verbun » dene Grundstücke , die verschiedenen Eigenthümer « zugehören so ist ein einzelner Gruudeigenthümer , gegen den Willen der Mehrheit nnr unter ter Vorauesctzung zur Ablösung bcrech » iigt , daß er selber turch Umzäunung für dcn nöthigen Abschluß seines Grundstücke !? gegen das weidende Vich sorgt . Beschließt aber die Mehrheit tcr betreffenden Glu nd ei g e nthümcl die Ablösung , so hat sich tic Minderheit derselben ebenfalle zu unterziehen .

Druck und Verlag vru 5 t . Hitz

§ 720 . Ebenso sind die Holzungsrechte uon Seite des belasteten Waloeigenthümns ablösbac . § 721 . Insosnn dic Weib- oder Holzungsrechte aus der ursprüngliche » Gemeindeuerbindung hervorgegangen Isind und einer Genossenschaft uon Gei ech ligkeits besitzern zustehe , wähicnd tcr Boden der ursprünglich geincincn Wcidc oder Waldung einer Gemeinde zugehört , so ist sowohl die Gemeinde a ! s dic Genossenschaft der Gerechtsgkcitsbesil ) er berechtigt , einc Auseinandersetzung ihrer verschiedenen Ansprüche turch Theilung desBodens selbst zu fordern und » vcrer jene noch diese unpfiichtN , eine Ablösung i » Geld anzunehmen . § 722 . Unln keinen Umstanden dürfen dic Nutzungsrechte an eine Waldung den nach forstwitthschafilichen Grundsätzen , zu bestimmenden jcweiligen IahresnNag terselben übersteigen . § 725 . Ist tie Ertt-agsfähigkcit der Waldung durch un » mäßiges Holzschlagen des EigenthümerS zun » Schaden terNutzungsbenchtigten verminten worden , so müsse » zwar diese sich ebenfalls eine Verminderung ihrer Nutzung , so » vcil dieselbe nöthig ist , gefallen lassen , sind aber bnechligt , den Eigenthümer zum Schadcnnsatz anzuhalten . Anzeigen . Postamtliche - Mnzeige .

Laut Beschluß tes hohen schweiznischen Bundescalhes geht die Oberländer-Post vom 13 . des l . M . an während des ganzen Jahrs zwischen Chur und Truns täglich die FahNen finde » nach biihniger Uebung zu den in dcr Poftkurs » tabelle angegebenen Stunden statt . Außer den drei dermalen bestehende » Fahrbotcuknrsen werden am 13 . d . mit Ermächtigung des Posttepartcnienti noch vier wöchentliche F u ß botenknrse zwischen Truns und Disentis eingerichtet , resp . tägliche Votenkurse unterhallen . Abgang in Truns Nachmittags 2 Uhr , A „ k » nfl in D iscnti « 5 Uhr . Von Disentis » ach Medels uno Tauetsch » vird vom 13 . d . an eine dritte wöchentlichc Fußdotenverbindung erstellt . Der Botendienst nach diesen Thalschaften wird daher in Zukunft wic folgt versehen : Abgang in Disentis Sonntag , Mittwoch und Freitag Morgens 7 Uhr . Ankunft in Plata ( Medels ) Vormittags g / z Uhr . Ankunft in Tsch a mutt ( Tavctsch ) Vormittags 1 l / 4 Uhr . Ehur , 8 . NovlNiber 1854 . Für die Kreispostdirektion : Stutzer .

Empfehlung von Wmlofortis . Mehrne verchrle Landsleute , welchc PianoS von mir besitzen , haben mir später ihre volle Zufrictenhcit mit dem Bemerken au »»» gesprochen , daß sie nur zuiällig von meincr Fabrik Kenntniß erhalten hatten , uud mir deßhalb riechen , mich in Bünden öffent < iich zu empfehlen . Indem ich mir die Ehre gebe , dics hierdurch zu thun , ver » sichere ich , daß meine seit 5 Jahren bestehende Fabrik , Firma :

Instrumente jeder Art , d . h . Flügel , dreiseitige Tafelllauine und zweirln schrägseitige aufrechte Pianos , uon denen die großen » Kablnetflügcl genannt » uerden , liefert , Vie in Solidität , Spielart , Tonfülle uno Eleganz mit den Pianos ter berühmtesten Fabriken Deutschlands und Frankreichs konkurriren . Jede Anfrage an Sprecher und Eomp . wni ausfllhilich und gewlssenhafl beantwoitet werten . Zürich , im November 1854 . Christian Sprecher aus Tschiertschen . , » - > » Norschacher Kornmark » voin 9 . November 1854 . Kornpreise-. Hab erpreisc . Markt crkebr . tao KM , 5 , ^ lgr ^ ° Höchster 4 Fr . 97 , ) lr „ , m ., -.. ^ ,. . « , „ Koi » wurde verlauft 3325 M . .. ^ er < ^ W- ^ ro . , ^^ , Mittlerer 4 84 „ ^ ^ -Xiclrigst . 4 „ 48 , „ M > , d . 1 „ 33 „ s

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