Der Erzähler, 10 septembre 1833 IIIF issue link — Page 2

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ler : Am Nhyn . dcrcn Namcn der Amtsbürgermeister : 3 . He Iß . . Der eidg . Kanz- - _^ Bürgermeister und Staatsrath des eidg . Vororts Zürich , in rath von Olftrs ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern . des eidgenössischen Vororts die Gelegenheit den Herrn _LegationS- schäftsträger beruhigen , benutzen Bürgermeister und StaatSrath klärung werde Sr . Hochwohlgeboren den Königl . Preußischen Ge- zu bewahren wissen wird . — In dcr Hoffnung die vorstehende Er- keit ihres Gebiets , das sie ihrerseits vor aller Beeinträchtigung gigkeit und Neutralität , so wie der Integrität und Unverletzbar- ihr zugesicherte Gewährleistung ihrer Selbstständigkeit , Unabhän- ausgezeichnet wohlwollende Weise von den Europäischen Mächten tragen . - Es vertraut übrigens die Eidgenossenschaft auf die auf

benutzt diefe Gelegenheit , u . s . w . ( Unterzeichnet v . Olftrs . ) Kenntniß der gesammten Eidgenossenschaft bringen zu wollcn , und sischen Vororts , diese seine feierliche Protestatio » unverwcilt zur Seine Exzellenz den Herrn IHe I _. ß . , Präsidenten dcs eidgenös- abzusehen seyn möchten , nicht vorschreiten wcrdcn , ersucht er gen für die Eidgenossenschaft und die cinzclnc » Stände schwer hältnisse , zu « Vollstreckung cincs solchcn Beschlusses , dessen Fol- dnß die eidgenössischen Stände , bei reiflicher Erwägung der Ver- Hnnd bieten wcrden . — Indem der Unterzeichucte jcdoch hofft , nigen zurückfallen mögen , wclche zur Vollziehung desselben die letzung des _Völterrcchtcs und dcr bestehenden _Vertläge auf dieje- fentlich zu erklären , daß alle Folgen einer so auffallenden Ver- standenen Ncutralitäts-Garantie feierlichst zu verwahren und öf- der von den hohen Mächten dem Schweizcrbunde von 4845 zuge- « ls souveränen Fürsten von Neuchatel , und als Thcilnehmers an Ernstlichste zu protestiren , die Nechte des Königs seines Herrn dieses eben so uncrwartcten als unerhörten Beschlusses auf das Unterzeichucte hält es für seine Pflicht , gegen die Vollziehung Negierung zur _Beschictung dies « Tagsatzung zu zwingen . — Der im Namen der Eidgenossenschaft militärisch zu besetzen und die dcr Eidgenossenschaft beitrat , auf den Fall fernerer Weigerung ,

Tagsatzung . Neun und dreißigste Sitzung , am 6 . und Basel , ein Werk der Konferenz , sey nur Vorspiel dicser all- der Dinge in der Schweiz . Der _Lnndsfricdensbruch in Schwyz _zweckte , sondern vielmehr den Umsturz der dermaligen Ordnung men , die keineswegs bloß die vorgeschobenen Spezialitäten be- neymen den _Knratt « einer gemeingefährlichen Neaktion angenom- den Bund aufgetreten . Durch dicse Provokation habe das Unter « terin ftiner Nechte und seiner Freiheit gegen die Tagsatzung und Namen dcs ganzen schweizerischen Volkes- als angebliche Vertre- oder die _dctrcffeudcn Kantone gehandelt , sondern sey vielmehr im allseitigen Einwirkungen zu uttheilen , keineswegs bloß für sich dieselbe nnch Kcäften . « Die _Sarnertonferenz habe nnch ihien Glieder verlesen und die Gesandtschaft entwickelte und begründete züglich auf weiteres Verfahren gcgcn den _Snrnerbund und scine den dann die jüngst beschlossenen Anträge des Standes Bern , be- gehren zur Begutachtung an die Basler Kommission . — Es wur- Verunglückten vergütet wcrde . Die Tagsntzung überwies das Be- an und ersucht um Verfügung , daß derselbe von Basel an die den Brandschaden von Pratteln samt _Zugehör _nuf 686 , ? 9 Fr . 76 N . Eingabe von Landschreibcr Dr . Hug ( von Basel-Landschaft ) gibt Oberstrichters bei dcm eidg . _Oberkriegsgericht annehme . Eine ger gcht die schriftliche Erklärung ein , dnß er die Stelle eines _hungsucrordnung vom folgenden Tage . Von Hrn . D « . Beltschin _» gust über Totaltrennung im K . Bafel , so wie die _dnherige Vollzie- theilt werde . Zug ratifizirt den Tagsatzungsbeschluß vom 26 . Au- ter dcr Presse liege und nächstens an die Gesandtschaften ausge- zahlung dcr _Oktupationskosten vom Stande Basel seit gestern un- Basler-Kommission , daß das Kommissionalgutachten über die Be- Sept . — Hr . Landammann Baumgartner berichtet Namens dcr

des Bundes schnurstracks zuwiderlaufe . Alles » nit Mehrcrem . — glaube , daß das gemeinsame Berathen mit denselben den Zwecken es nicht , um dem Bund cntgegenzutretcu , sondern cbcn weil es daß seine Gesandte nicht neben Sarncrn sitzen dürfen , so geschehe lich « Versuche und Gefahre « zu steuern . Erkläre endlich Bern , erlitten ( 4802 , 484-i ) und das Bedürfniß , der Wiederkehr ähn- die Unbilden , welche das Bernervolk ab Scite de « Aristokratie « der Bitterkeit , welche Bern zu seinen Anträgen bewege , sondern _läugbn « auch Pflichten gegen den Bund . Es sey keineswegs Nache Schweizer und Vundesglied und habe in dieser Eigenschaft un- für ihren Knnton gehandelt haben , allein jed « Magistrat sey auch Schuld auszumitteln . Man wende zwar ein : daß die Sarn « nur Untersuch nothwendig , um die Schuldigen und das Maß ihrer Publikum vor Augen gelegt worden , aber eben darum sey ein vor ; allerdings seyen die _Nenttionspläne nicht _dotumentirt allem Treiben der einzelnen Konferenzglieder u . d . gl . zur Genüge her- zeitigen Bewegungen in andern Kantoncn , aus dem damaligen gemeinen Neattton gewesen ; es gehe dieß sattsam aus den gleichLuzern Arbeit seyn , zumal in Ermangelung _nllcr gesetzlichen Norm und lein ein Untersuch aller statt gefundenen Umtriebe würde endlose der Tagsatzung der Neaktion ein Ende gcmacht haben würde . Al- sein Schicksal gewesen wäre , falls nicht das wirksame Einschreiten wie sehr dieser untcr andauernden Umtrieben gelitten und welches Sarncrkonfercnz vorzüglich seinem Kanton gegolten haben , wisse sicht aber verwerflich . Luzern wisse allerdings , daß die Plane dcr stenz auch dieses Mittel zustehen müsse ; — in jeder andern Rück- zwar verträglich , weil dem Bund zur Sicherstcllung feiner Exi- Berns nachzuweisen . Mit dem Nechte des Bundes hielt « sie aus dem Gesichtspunkte dcr Klugheit die «« zuläßigkeit de « Anträge In der Umfrage bemühte sich zunächst de « Gesandte von Luzern

die Nechte des Fürstenthums Neuenburg , so wie überhaupt die füllung die Tagsatzung nachdrücklich bestehen muß , und daß dnbci desselben Jahres , Verpflichtungen eingegangen ist , auf deren Er- alte vom 49 Mni 4845 und des Bundesvertrags voM 7 . August aleichmäßia , wie alle andern Vundesgliedcr laut der Vcrclmgungs « als schweizerischen Kanton betrifft , der gegen die Eidgenossenschaft ken , daß der erwähnte Beschluß das Land Neuenbürg ausschließlich soll der eidg . Vorort dem Hrn . v . Olftrs Hochwohlgcborcn bemer- satzung zu beschicken , durch eidg . Truppen Militätisch zu lieft » » nommen worden fcy , auf den Fall _ferncecr Weigerung die Tag- Majestät des Königs von Preußen in die Eidgenossenschaft aufge- allen hohen Mächten anerkanntes souveränes _Erbfürstcuthum Sr . lution beschlossen habe , das Land Neuenbürg , welches als cm von letzthin von dem gesetzgebenden _Körpe « zu Neuenbürg gefaßte _Neso- _melte eidgenössische Tagsatzung , veranlaßt durch eine am 28 . August träger ausgesprochene Verwunderung , daß die zu Zünch _versan _:- erwiedern : Auf die von dem Königl . Preußischen Hrn . Oc , chnft _5- d . M . an den eidgenössischen Vorort gerichtete Note folgendes zu schäftsträgcr bei der untcrn , 5 . dem Hrn . Legationsrath von Olftrs , Königl . Preußischen _Ge- von der Tagsatzung beauftragt , auf die von Sr . Hochwohlgcborcn Bürgermeister und Staatsrath des eidg . Vororts Zürich siud tiac , der Tagsatzung _*) . Zürich , den 7 . Herbstmonat 4833 . Antwort des Vororts an H . v . Olfer . s aus Auf-

tern Vewickluttgcn der angeregten Frage hcrflicßendcn Folgen zn sich die letztem Handlungen erlaubt hnbe » , die aus allfällig wei- Acht gelassen worden sind , und es haben daher auch nur jene , die dern « tili da .,, _ck » eben , jene _vertragsgemäßen Festsetzungen NUß « aemittelte Befugnisse Und Pflichten geltend ge , nacht ., iv « den , son- Verträge da nicht die Ncdc seyn , wo lediglich vertragsgemäß _nus- einer auffallende « Verletzung des Völkerrechts und d « bestehenden hat . — Unter einen » solchen Gesichtspunkt kann daher auch von der Eidgenossenschaft auszuüben und dessen Pflichten zu erfüllen - 181 5 ausschließlich die Nechte des Landes Neuenbürg als Glied selbst residirmde Negierung laut Vercinigungsakte vom 43 . Mai _mltverbülldeten Kanton Neuenbürg stehet , dessen zu Neuenburg gen zu verwahren , in welchen die Eidgenossenschaft gegenüber dem Verhältnisse dir Schweiz und namentlich in denjenigen Beziehun- _schädliche Note vom 5 . _o . M . statt gefunden hat , in die innern sich gegen cine Einmischung , wie sie wirklich durch die Gesandt- mindeste Grund vorhanden . Vielmehr ist es an der Tagsatzung nach der innigen Ueberzeugung der Tagsätzung , auch nicht der gegen den erwähnten Tagsatzungsbcschluß vom 3 . o . M . ist daher , sich bewogen gefunden that , fo wie zu einer ernstlichen Protestation schäftsträger Namens des Fürsten , von . Neuenbürg , auszusprechen _^ Verwahrung jener Nechte , wie sie der . Königl . Preußische Ge- Ziehung unangetastet geblieben ist und bleiben wird . — Zu einer Strllung des Landes Neuenburg zu lelncm Fürsten , , „ jed « _« _e-

an H . v . Olftrs ab . _*) « DiesesSchreiben gieng am 7 ., Abends acht Uhr , durch Kurier

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