Eidgenössische Zeitung, Nummer 72, 14. März 1861 IIIF issue linkErklärung. [ARTICLE]

Erklärung.

Wir müssen uns nochmals erlauben, die Spalten Ihres Blattes tn Anspruch zu nehmen, um auf Ihre Anmerkungen zu unserer Erklärung in Nr. 58 der Eidg. Ztg. zurückzukommen. Von Seite der Ostwestbahn haben keine ZinsenZahlungen stattgefunden, die ihr nicht in annähernd gleichem Betrage vergütet werden mußten. Ein wirklicher größerer Zinsenausfall ist für sie erst dann eingetreten, als.- die Coupons der Union suisse- Aktien (zum ersten Mal mit Neujahr 1860) nicht mehr eingelöst worden. Was das Ergebniß des Geschäftes für die betheiligten Uebernehmer betrifft, worauf wir namentlich zurückkommen wollen, so ist- dasselbe folgendes: Ein Uebernehmer von 100 Aktien muß bezahlen

Dafür erhält er nun: obbenannte 100 Ostwestbahnaktien, 2 dito pro rata 'an der Provision und einen allfällig sich noch ergebenden kleinen Ueberschuß auf seinem eventuellen pro rata Äntheile an den Obligationen. Sie werden selbst finden , daß bei alledem der Verlust eines Uebernestmers noch ein großer ist. Was aber unsere private Stellung bei der Abwicklung dieses Geschäftes betrifft, so haben wir erklärt und erklären wir — auf die Bücher und Skripturen der Ostwestbahn selbst uns stützend — auch heute wieder, daß wir. dafür — außer der Hälfte der vertraglich festgesetzten Provision von 20 Ostwestbahnaktien in brutto — gar nichts bezogen- haben, als unsere eigenen Baarvorschüsse mit den landesüblichen Zinsen, und den Betrag der Coursdifferenz, welchen wir laut der Schlußabrechnung an die betheiligten Uebernehmer pro rata zu vergüten hatten. 'Heinrich Boller u. Comp. A nm e r k u n g d e r R e d a k t i o m Wir sind überzeugt daß die Auseinandersetzungen der Herren Boller und Comp., richtig sind, und da diese Firma keinerlei Verpflichtungen gegenüber der Ostwestbahn hatte, so wollen wir sie auch nicht dafür tadeln, daß sie es vorgezogen hat, die von ihr übernommenen Ostwestbahnaktien in Union suis8o-Aktien zum damaligen niedrigen Ankaufspreis statt in Baär einzubezahlen.

Wenn aber von einm Verluste gesprochen wtrd, den die betheiligten Uebernehmer gemacht haben, so können wir dieß nur insoweit zugeben, als die OstWestbahnaktien seither an reellem Werth verloren haden; dieß war aber bei Einleitung des Geschäfts weder die Absicht noch die Aussicht. Zudem müssen wir beifügen, daß die Verluste, welche die Ostwestbahn in diesem Geschäfte erlitten bat, noch größer sind als diejenigen der betheiligten Uebernehmer, indem jene den letztern die Coursdifferenz bezahlen mußte. ' Die Redaktion steht nicht an zu erklären, daß' sie sich durch nähere Prüfung dieser- Sache überzeugt hat, daß durch die in den frühern Ariikeln der Eidg. Zeitung enthaltene theilweise unrichtige Auffassung und Darstellung des höchst unklaren Rechnungsverhältnisses den Herren Boller in vielen Beziehungen Unrecht geschehen ist und freut sich, dieß zu ihrer Rechtfertigung hier aussprechen zu können. Ein anderes Urtheil reservirt sie sich freilich denjenigen Antheilhabern an fraglichem Geschäfte, gegenüber, die durch ihre amtliche Stellung verpflichtet waren, die Interessen der Gesellschaft nach besten Kräften zu befördern.

den Uebcrnahmspreis si pari von . . Fr. 50,000 iibzugiich Fr. 50 a Is- erste bet ber Ucbertmhme festgefttzten MimmabSotnsbtf# ferenz, unb ferner circa „ 70 als Schliifergebntffber Sours# different, taut Abrechmtng siom 20./25. Februar. 120 m Aftte „ 12,000 %x. 38,000

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