Eidgenössische Zeitung, Numero 161, 12 giugno 1857 IIIF issue linkSchweizerische Eidgenossenschaft. [ARTICLE]

Schweizerische Eidgenossenschaft.

Hauensteintunnel. Nach den neuesten Untersuchungen scheint auch die Thatsache unrichtig, daß die Steinkohlenvorräthe verbrannt oder nur in Brand aerathen sind, wodurch die Behauptung der Gelehrten, die schlechte Luft sei ein Produkt der Steinkohlenverbrennung, widerlegt würde. Es werden dann ferner Einzelnheiten darüber mitgetheilt, in welchem Zustande man die Armen alle gefunden hat. Die< grauenhafte Schilderung macht jedes menschliche Herz erstarren. — Es heißt, es seien etwa 12 Wittwen und 26 Waisen zu unterstützen und zu versorgen.

* Zürich. Seit Anfang dieser Woche sind an der Pariser Börse auch die Nordostbahn aktien notirt. Sie debütirten mit 505, 30 Fr. höher als die Westbahn- und 22i/z Fr. höher als die Zentralbahnaktien. Die Inhaber der letzteren erhalten daher handgreifliche Beweise , welche Fürsorge ihr Verwaltungsrath für sie trug durch Ablehnung des Fusionsvertrages aus Eifersucht. Eifersucht ist eine Leidenschaft, die mit Eifer sucht was Leiden schafft! — * Von der holländischen „Sozietät der Wissenschaften zu Harlern" ist eine weitere Auszeichnung einem Zürcher Gelehrten zu Theil geworden, indem sie unsern rühmlichst bekannten Professor der Physik Clausius zum Ehrenmitglied ernannte. Die zwei andern EhrenMitglieder, welche gleichmäßig promovirt wurden, sind der berühmte Foucault (Erfinder des nach ihm genannten Foucault'schen Pendels) und der ausgezeichnete Naturforscher Decandolle. In einem solchen Bunde der Wissenschast der Dritte zu sein, ist in der That eine wahre Ehrenmitgliedschaft ! Glarus. Die Glarner Blätter bringen ausführliche Berichte von der letzten Landsgemeinde. Ein erhebender Akt war die Installation des neuen Landammanns, Herrn Dr. Heer. Herr Jenny, der zurücktretende Amtsmann, übergab dem neugewählten das Amtsschwert mit folgenden Worten : „Ich wünsche Ihnen aus Grund meines Herzens Glück zu der hohen Würde, zu der Sie heute das Vertrauen des Glarner Volks berufen hat. Aus Ihrer Familie ist schon mancher der würdigsten Vorsteher des Volkes entsprossen. Ich erinnere mich über einen Ihrer Vorfahren aus dem 18ten Jahrhundert von einem hervorragenden Zeitgenossen die Worte gelesen zu haben: „„die Boten aus den kleinen Kantonen sind nicht immer die wägsten, aber aus dem Kanton Glarus ist ein Bote erschienen, der unentwegt für die Sache des Volks und des Landes dastund"". Hier übergebe ich Ihnen das große Landesfiegel, das Siegel der Standeskommission und das kleine Siegel, mit dem Ihr in Gott ruhender Vater so manchen Tagsatzungsbericht be-

Auch der Thurg. Ztg. fällt die Satisfaktion auf, in welcher der greise General sich in seinem Berichte ergeht, gleich dem alten Wellington , unter dem die englische Armee bekanntlich auch — stehen blieb. Man reibe sich wirklich verwundert die Augen aus, wenn man das verschwenderische Lob lese, womit selbst das Oberstkriegskommissariat überschüttet werde.

siegelt hat. Die Liebe Gottes und das Vertrauen des Volkes fei nut Ihnen." In tiefernster Stimmung antwortete Herr Landammann Dr. Heer : „ ... Was ich als Programm bieten kann, ist die Versicherung, nach allen Kräften und best meinen Einsichten den Lorschriften des Eides nachzukommen, gerecht zu sein für die Reichen wie für die Armen, des Landes Wohlfahrt zu fördern und Schaden zu wenden. Wie dieses Ziel erreicht werde, darüber können freilich die Meinungen auseinander gehen; das liege in der Natur der Republik, die Freiheit für verschiedene Meinungen ist die wahre Zierde des republikanischen Lebens ; alle sind ja freie Landleute, alle haben ein Recht, ih;e Meinung geltend zu machen. Daraus entspringen zwei Forderungen an Alle! Wer eine Ansicht ausspricht, soll gehört werden, jede Störung der Meinungsäußerung ist eine Beleidigung gegen die Demokratie. Die Mehrheit ist doch König und kann nach ihrem Befinden entscheiden. Die zweite Anforderung betrifft die Sprechenden. Sie mögen sich mit Anstand bewegen und alle Persönlichkeiten ferne halten." Abends e; hielten der neue und alte Landammann ein herzliches Ständchen, bei dem Dr. Heer seine Erklärung erneuerte: „Der redliche Wille möge stets mich leiten, nicht eitle Rechthaberei, nicht der Hinblick auf die wechselnde Gunst des Volkes , das ist mein einziges Programm, ich habe kein anderes. Das Ziel, nach welchem dieser Wille streben soll, ist das Vaterland, dieß allein soll unser Aller Zweck und letzter Gedanke sein." Am gleichen Tag wurde auch der bekannte modern- demokratische Wühler, Balth. Winteler, an den Schatten gesetzt. Man schlug vor, die Ständeräthe auf drei Jahre gleich den Nationalräthen zu wählen. Da erhob sich Balth. Winteler von Mollis, und bekämpfte den Vorschlag als undemokratisch. Der Ständerath, sagte er, stehe höher als der Nationalrath : unser Kanton sei hier zu V22 vertreten, intest er im Nationalrath nicht 1/50 zu bedeuten habe. Es sei daher besonders wichtig, im Ständeräthe Männer zu haben, von deren guter Gesinnung man vergewissert sei. Das werde aber durch einjährige Wahl mehr erreicht. Es sei mit den Ständeräthen wie mit einem Knecht. Werde er je für ein Jahr angestellt, so werde er sich besser aufführen, als bei einem dreijährigen Verding (?). Es entstand ein Murren am Ringe über diese Vergleichung, Balth. Winteler fährt fort, konnte aber nicht mehr überall verstanden werden, man hörte noch den Lanvammann Baumgartner als Beispiel der Abtrünnizkeit zitiren! Rasirer Frid. Schuler trat dem Winteler entgegen und verwahrt das Volk vor der gemeinen Anschauungsweise des Winteler. Bei der Abstimmung erHoden sich für den Antrag Wintelers höchstens ein halbes Dutzend Stimmen. Solothurn. Die neue Bank hat sich konstituirt. In den Verwaltungsrath wurden gewählt: Herr Franz Brunner, Banquier; Herr L. de Pury, Banquier in Neuenburg; Herr I. Riggenbach, Banquier in Basel; Herr A. Wälti, Bankdirektor in Aarau; Herr I. KaiserHängt, Negytiant in Solothurn, und Herr B. v. Arx, Amtsschreiber in Ölten. Es steht nun nach dem Bankgesetze dem solothurnischen Regierungsrathe die Wahl von 4 weitern Verwaltungsräthen zu; eilstes Mitglied ist laut Gesetz der Chef des Finanzdepartements. St. Gallen. Die Ueberzeugung, daß es bei der jetzigen Abgeschlossenheit nicht bleiben könne, bricht sich immer mehr Bahn. So sagte Oberst Breny im letzten Großen Rathe trefflich: „Unheimelig wird es mir bei dieser starren Abgeschlossenheit in zwei Lager. Sind wir denn nicht die Repräsentanten eines und desselben Volkes. Wollen wir immer das Bild bieten der zwei Löwen in den fliegenden Blättern, die sich einander aufzehren, bis von ihnen nichts mehr übrig bleibt nls die beiden Schweife ? Sollen wir uns verhehlen, daß wir in einem unnatürlichen Zustande sind? Wozu diese Hetzerei alle zwei Jahre? .. . Jetzt herrscht eine Ausschließlichkeit, die gar nichts anerkennt, als ihren eisernen Willen. Hat man es ja noch nicht einmal dahin gebracht, der rechten Seite jemql einen Repräsentanten in den eidgenössischen Be--Hörden zuzugestehen. Und haben wir nicht Kräfte auf dieser Seite, welche sich in Bern ebenso gut zeigen dürften als Ihr?" rc. — Diese ungerechte Ausschließlichkeit ist nun durch die Wahl Baumgartners zum Ständerath bereits beseitigt! So. wird Eins ums Andere kommen, man muß ihm nur Zeit lassen. — Die katholischen Zentralanstalten besitzen zusammen ein zinstragendes Vermögen von 2,133,715 Fr. 21 Rp. Graubünden. Schon seit einer Reihe von Iahren schwebt bekanntlich ein wichtiger Prozeß zwischen der Masse der alten Kantonsersparnißkasse und deren ehemaligen Inspektoren resp. ihren Erben, in welchem es sich darum handelt, ob die Beklagten den durch den Konkurs der alten Ersparnißkasse ihren Gläubigern verursachten Schaden ganz oder teilweise zu ersetzen haben. Im vorigen Jahre sprach das Bezirksgericht Glenner die solidarische Belangbarkeit der Inspektoren aus. Diese appellirten an das Kantonsgericht. Nun sind aber die meisten Mitglieder und Stellvertreter betheiligt. Das Kantonsgericht verlangte daher ein Spezialgericht für diese Causa, der Große Rath aber

beschloß, dre Wahl des neuen Kantonsgerichts abzuwarten, in der Vor« aussicht, daß aus demselben sammt den nachrückenden Stellvertretern ein unparteiisches Gericht doch werde zusammengesetzt werden können.

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