Eidgenössische Zeitung, Nummer 157, 8. Juni 1853 IIIF issue linkSchweizerische Eidgenossenschaft. [ARTICLE]

Schweizerische Eidgenossenschaft.

Der Bundesrath hat folgende weitere Beförderungen im eidgenössischen Generalstabe vorgenommen: Zu Oberstlieutenants sind ernannt die bisherigen Majore Karlen von Erlenbach (Bern), Kern von Basel, v. Greyerz von Lenzburg, Steinlein von St.Gallen, Hartmann von Freiburg, Suri von Kirchberg (Bern), Streiff von Glarus; Bataillonskommandant Cherix von Bex , Lissignol von Genf , Corbaz von Lausanne. — Zu Majoren sind ernannt die bisherigen Hauptleute Roth von Rheineck (St.Gallen), Tognola von Grono (Bünden), Zuillerat von Rolle, v. Wattenwyl von Bern, Gisler, Scharfschützenhauptmann von Altorf. — Zu Hauptleuten sind ernannt die bisherigen Oberlieutenants Hauser von Wädenschweil, Sulzer von Zürich, Frei von Aarau, Müller von Nidau, Gautier von Genf, Alioth von Basel, Pestalozzi von Zürich, Siegfried von Zofingen, Wurstemberger von Bern, Hegner von Winterthur, Eßlinger von Zürich , Merian von Bösel, Jeannot von Locle, Studer von Thun, v. Wattenwyl von Bern, v. Graffcnrieb von Bern. — Zu Oberlieutenants sind ernannt die bisherigm ersten Unterlieutenants Ryhiner von Basel, Tronchin von Genf, de la Rive von Gens, Müller von Frauenfeld, Albertini von Chur. Freiburg. Der Große Rath war also auf den 6. d. einzig wegen der Begnadigung der Insurgenten einberufen. Wir berichten nach dem „Bund", da kein anderer Bericht zu Gebote steht. Es wurde die Botschaft des Staatsralhes betreffend den Beschluß des Bundesralhes über das Kriegsgericht, welchen erstem mit Erstaunen (surprise) vernommen habe, vorgelegt. Man könne sich nun die Frage stellen , ob der Bundesrath hiezu befugt gewesen und ob es nicht am Platze wäre, dagegen an die Bundesversammlung zu appelliren. Allein eine gute Politik verbiete für jetzt, hieraus einzutreten. Ein zweiter Weg bestände darin, eine allgemeine Amnestie zu bewilligen. Allein das wäre ein Appell an eine neue Revolution. Das Einzige, was übrig bleibe, sei die Ueberweisung der Insurgenten an die ordentlichen Gerichte, und dieses wird förmlich ^geschlagen. — Es wird beschlossen, die Angelegenheit an eine Stebnerkommission zu weisen. — Herr Chatoney von Murten gibt seine Entlassung als Mitglied des Ständeralhs ein , welche angenommen wird. Sodann berichtet der Staatsrath über den gunstigen Erfolg des freiwilligen Anleihens und trägt auf AufHebung des Zwangsanleihens an; ohne Diskussion angenommen. Herr Bon der Meid bedauert nur, daß dieser Antrag nicht früher gestellt wurde. Herr Page verdankt denselben besonders deßhalb, weil er den lieben Eidgenossen und der Regierung von Bern

einen Grund zur unbefugten Einmischung benahm. Die Herren Monnerat und Bon der Meid nahmen den Schritt der Regierung von Bern in Schutz. Der Bundesrath habe selbst dessen Berechtigung anerkannt. Herr Page gibt diese zu , glaubt aber , es sei durch diesen Schritt die Uneinigkeit vergrößert worden. Was hätte Bern gesagt, wenn sich ein Kanton auf gleiche Weise in die St. Immer Geschichte eingemischt haben würde? Diese Intervention könne die schlimmsten Folgen für Freiburg haben. Vizepräsident Glasson bittet, dieses Thema fallen zu lassen, was auch geschieht, nachdem noch ein konservativer Großrath durch einen Ausfall auf die Bürgergarde einen Sturm hervorgerufen und sich eine ZurechtWeisung zugezogen hatte. Die großräthliche Siebnerkommission wird gestern, den 7. d., den Alitrag gestellt haben , die Insurgenten vor die ordentlichen Gerichte zu weisen, ohne jedoch dadurch die Anerkennung der Kompetenz des Bundesralhes zu Präjudiziren. Ohne Zweifcl wird derselbe angenommen werden. — Der Staatsrath hat beschlossen , der Bcrner Regierung anzukünden, daß er in Folge ihres Auftretens beim Bundesrathe an dem Berner Bundesfeste keinen Antheil nehmen könne und keinen Antheil nehmen werde. St.Gttllen. Wahlen: Ständeräthe: Regicrungsrath Aeppli und Staatsschreiber Zingg. Steiger und Sailer verbaten sich die Ehre. Landammann: Hungerbühlcr. Thurgau. Großrathswahlen: Präsident: Oberrichter R amspergcr (sehr gut), Vizepräsident: Kappeler. Ständeräthe : Kappeler und Albrecht. Graubünden. Wir lesen im Lib. Alpenb. : „Die Standeskommission hat von der ihr vom Großen Rath delegirten Vollmacht zur Ertheilung einer Konzession behufs Erstellung einer Eisenbahn von Chur aufwärts bis auf die Höhe des Lukmaniers an der Tessiner Grenze Gebrauch gemacht. Die Mittheilungen des Herrn Killias veranlagen das hiesige Eisenbahnkomite und zwar im gemeinschaftlichen Einverständniß mit den piemontesischen und englischen Subskribenten noch vor Thorschluß den Standesbehörden obiges Konzessionsbegehren einzureichen. Die Standeskommission hat dann auch keinen Anstand genommen, dem Begehren zu willfahren und zwar ziemlich wörtlich auf Grundlage der bereits ertheilten Konzession von Chur abwärts bis zur St.Galler Grenze. Der Kleine Rath ist jedoch beauftragt, noch vor der Aushändigung der Konzession sich zuerst mit der Regierung des Kantons Tessin ins Einvernehmen zu setzen, und zugleich ermächtigt, allfällige zweckdienliche Modifikationen , die von anderer Seite gewünscht würden, zu berüchsicktigen. — In Folge dessen ist dann Herr Landrichter a Marca nach Bellenz beordert worden, um mit den Tessiner Behörden die nöthigen Einverständnisse zu treffen. — Auch zwischen dem Verwaltungsrath der Südostbahn und den Beauftragten der englischen Subskribenten ist bereits eventuell eine Uebereinkuntt abgeschlossen worden , welche das Zustandekommen des Unternehmens wesentlich befördern wird. — Hoffentlich wird nun auch Tessin die Hand zur Ausführung dieses Unternehmens bieten. — Um indessen nach allen Seiten hin und gegen alle Eventualitäten die Südoftbahn sicher zu stellen , wird nächstens der Verwaltungsrath der Südostbahn sowohl bei der Stadt als beim Kanton Zürich um eine namhafte Betheiligung bei der Südostbahn einkommen."

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