Eidgenössische Zeitung, Numéro 352, 20 décembre 1852 IIIF issue linkSchweizerische Eidgenossenschaft. [ARTICLE]

Schweizerische Eidgenossenschaft.

Auch die Basler-Z. meldet nun, daß die erforderlichen Geldmittel für die Zentralbahn durch Vertrag mit bedeutenden Pariser Häusern gesichert sind. Die Bedingungen sollen sehr günstig sein, und namentlich sei Sicherheit für wirkliche vollständige Einzahlung geleistet, so daß ein Stocken des einmal begonnenen Unternehmens nicht mehr zu besorgen sein wird. — Wie sie hört, sollen die Aktien bereits Agio gelten.

In Beziehung auf den Bundesbeschluß betreffend das den kaiserlich brasilianischen Konsularagenten zu haltende Gegenrecht, vom 17 Juli 1852, machte das brasilianische Ministerium der auswältigen Angelegenheiten mit Note vom 2. Nov. l. I. dem schweizerischen Konsulate in Rio de Janeiro die Eröffnung, daß es nach der vom Bundesrathe dießfalls gegebenen Erklärung die erforderlichen Weisungen ertheill habe, damit gegen die schweizerischen Konsularagenten und Bürger das Gegenrecht beobachtet wede ; immerhin in dem Verstände, daß diese Uebereinkunft ganz oder theilweise außer Kraft trete, sobald dieselbe von der einen Regierung der andern gekündigt, werde. In Folge dieser Erklärung tritt die in Frage stehende Uebereinkunft nunmehr in Kraft.

Nach einer Mittheilung des österreichischen Geschäftsträgers müssen vom 1. September d. I. an die Fuhrleute so wie deren Knechte mit einem legalen Passe oder mit einem gehörig vidimirten Heimatsscheine sich versehen. Auch die Ausländer sind nicht ausgenommen.

Zürich. Unter den vielen wohlthätigen Anstalten Zürichs nimmt die Hülfsgesellschaft um ihres Alters und ihrer segensreichen Wirksamkeit willen einen hervorragenden Platz ein. Sie besteht nun schon 53 Jahre, und aus ihrem Schooße ist die Blinden- und Taubstummenanstalt, die Armenschule und die Kleinkinderschule hervorgegangen. Die Hülfsgesellschaft bat bereits durch den Wohlthätigkeitssinn der hiesigen Bürger eitlen Fond von zirka 70,000 Franken zusammengespart und in dem laufenden Jahre an 106 Gemeinden des Kantons gegen 6000 Fr. verschenkt. Die Blinden- und Taubstummenanstalt zählt gegenwärtig 6 blinde und 38 taubstumme Zöglinge, und in der Armenschule erhalten über 400 Kinder gegen ein sehr ermäßigtes Schulgeld jährlichen Unterricht. Auch die Kleinkinderschule besitzt bereits ein Vermögen von zirka 16,000 Fr. Alle diese Anstalten brauchen dem Publikum nicht empfohlen zu werden; dasselbe hat sie stets als die schönsten Zierden betrachtet und für sie bereitwillig geopfert. Luzern. Nachdem die öffentliche Meinung sich abermals derb gegen die Verschleppung der Landesverrathsprozedur ausgesprechen hat, ist das luzernische Obergericht auch wieder an deren Existenz erinnert worden. Es hat beschlossen, den Vizestaatsanwalt

sofort in Dienst zu rufen, um dem Staatsanwalt zu ermöglichen, mit diesem Gegenstande sich zu beschäftigen. Für Abgabe der Prozedur sammt Anträgen hat es ihm eine Frist von sechs Wochen angesetzt. Immer nur Fristen! Solothnrn. Der Große Rath hat also der Zentralbahn die Konzession der Linie Herzogenbuchsee-Solothurn-Biel, mit der Beschränkung jedoch, daß Solothurn während 30 Jahren keine Konzession durch das Gäu gebe, ertheilt. Es sprachen dafür besonders die Herren Trog, Bünzli und Franz Brunner. Von den Voten dieser drei hebt ein Korrespondent der „Nationalzeitung" besonders das des Herrn Trog hervor, der jetzt endlich sein offenes Stillschweigen in dieser Sache brach und, wie er sagte, dafür einem offenen Auseinandersetzen seiner Ansichten Raum gab. Zunächst stellt er die Tendenz des provisorischen Verwaltungsrathes hin, die dahin gehe, die Erstellung eines Zentralbahnnetzes im Interesse der Schweiz zu ermöglichen; seine, des Herrn Trog, Tendenz sei dabei die gewesen, die Interessen Solothurns zu wahren und namentlich die Bedeutung des Hauensteius hervorzuheben ; er habe daher das Stephenson'sche Projekt vertheidigt, bis er belehrt gewesen, daß der Personenverkehr drei Viertel des gesammten Eisenbahnertrages und der Waarentransport bloß ein Viertel abwerfe; er habe sich dadurch überzeugt, daß die Volk- und industriereichen Gegenden des Kantons Bern im Oberaargau und Emmenthal im Interesse der Gesellschaft wie der Schweiz nicht abgeschnitten werden dürfen. Nun suche er für den Kanton und besonders für die innern Amteien — denn Ölten ist gesichert — zu retten was möglich sei und rathe zur Annahme des Antrages aus mehrfachen Gründen. Einmal, weil dadurch in sicherer Zukunft eine große Strecke Eisenbahn im Kanton erbaut werde, die Solothurn besonders dem Westen der Schweiz nahe bringe, dann weil die Gäubahn nicht in Aussicht stehe, und wenn sie gebaut sei, der Verkehr von Thal und Gäu sich gegen den Knotenpunkt Ölten und nicht nach Solothnrn wenden werde, und drittens um dem Läberverg, der Industrie wolle und viele Arme zur Arbeit habe, einen Absatzweg zu verschaffen, und viertens endlich, um durch den Bau dieser Bahn im nächsten Frühling sowohl der Wasseramtei, der Stadt und dem Läberberg Arbeit zu verschaffen. Schließlich soll der Zentralbahngesellschaft der Wunsch geäußert werden, von Morgenthal weg die Bahn so viel möglich der Aare nahe zu bringen, um dadurch dem Gäu eine größere Möglichkeit zu geben, sich mit dieser Bahn in Verbindung setzen zu können. Anrgau. Auch hier ein Defizit. Das Büdget zeigt ein Ausgeben von 1,859,381 Fr. 10 R. , ein Einnehmen von 1,549,889 Fr. 69 R., somit ein muthmaßliches Mehrausgeben von 309,391 Fr. 41 R. In dieser Summe sind jedoch beim Militär- und Bauwesen als außerordentliche Ausgaben inbegriffen : für das Militärwesen 104,837 Fr., für Straßen- und Wasserbauten 135,000 Fr., so daß, wenn diese außerordentlichen Ausgaben nicht stattfänden, das Defizit sich mehr als um zwei Drittel geringer herausstellen, und wenn für Neubauten überhaupt nichts

ausgegeben würde , sogar in einen kleinen Ueberschuß der Einnahmen umwandeln würde. — Das Defizit wird nun nach Vorschrist der Verfassung, welche auf der einen Sene bisherige indirekte Einnahmsquellen vermindert oder ganz abgeschafft, auf der andern Seite aber dem Staate bedeutende Mehrleistungen im Militär-, Schul- und Armenwesen auferlegt hat, durch direkte Steuern gedeckt werden müssen, weil das Kapitalvermögen des Staates nach der Verfassung nicht angegriffen werden darf. — Diese Steuern kennen wir schon längst. St. Gallen. Um die Verständigung unter den beiden Kantonen über die Rhätisch-St. Gallische Südostbahn (Rorschach-Chur-Wallenstadt oder Rapperschwyl) zu einem Abschluß zu bringen, hat die Regierung von Graubünden die Abhaltung einer neuen Konferenz anbegehrt, welche von der St. Gallischen auch sogleich angenommen wurde. Sie wird Dienstags den 21. d. in Altstätten stattfinden. Vom hiesigen Kleinen Rathe sind wieder die Herren Reg.Räthe Hungerbühler und Curti dazu komittirt. Tessin. Der Große Rath hat einen Geschesvorschlag, welcher denjenigen Eltern, die ihre Kinder auf auswärtige Lehranstalten schicken, eine Steuer auferlegen wollte, abgewiesen. Dagegen wurde ein Gesetz angenommen, welches die den Werbern für auswärtige Militärdienste aufzuerlegenden Strafen festsetzt. Waadt. Der Große Rath hat die Revision des Steuergesetzes beschlossen. Eine Minorität der Kommission (Eytel an der Spitze) wollte die Frage dem Volke vorlegen, vereinigte aber nur 13 gegen 109 Stimmen aus sich. Hierauf ward die Motion selbst mit 120 gegen 3 Stimmen beschlossen.

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