Solothurn.
GesteTrn wurde an HrnsÄijatbsbekm
Leonz Gugger (gegenwärtig landesabweanO die oberamtliche Auzeige abgegeben, daß er laut obergerichttichem Urtheil, wegen Theilnahme an den Unruhen während den Jännerwirren von 1841, zu 11 Monat Gefängniß verurtheilt und
zu bezahlen habe, solidarisch noch haftend für die Kosten der Verm-theilten in den drei ersten Klassen. Zugleich wurde er aufgefordert, sich innert 14 Tagen zu stellen, um die Prisonstrafe anzutreten und, in Anwendung erkannter Solidaritätnebst seinem Antheil der Kosten, den Antheil des gegenwärtig landesabwesenden Hm Theodor Scherer zu 5071 Fr. 5072 Rp., also zusammen 10,143 Fr. 1 Rp. zu bezahlen. Ganz bestimmten Erkundigungen zu Folge wird (wie wir schon gemeldet) den wegen eines politischen Vergehens während den Jännerwirren nunmehr zur Gefängnißstrafe Verurtheilten kein anderes Lokal für Ausstthng der Gefangenschaftszeit angewiesen werden, als die gewöhnlichen Prisonen. Das Solothurner Blatt hat sich seit Anno 1831 bemühet das Aristokraten-Jiegiment von 1814 dem Volke als eine Schreckensgestalt yorzumalen Nun lehrt uns aber die Geschicht-e, daß den im Jahr 1814 wegen Aufruhr mit den Waffen m der Hand zur Gefangenschaft Verurtheilten, ohne vorherige Bettelei um Milderung, das Schloß Thorberg als Gefängniß angewiesen wurde, und daß sie dort rei indem Schloßraume herum gehen konnten. Wir überla en es dem Solothurner Blatt, das stets von dem humanen Fortschritt unserer Zeit prediget, hier eine Parallele zu ziehen zwischen 1814 und 1841. (Echo.) Den 24. d. wurde in der hiesigen Stiftskirche zum Andenken der im Jahr 1499 in der Schlacht bei Dornach gefallenen Helden ein feierliches Todtenamt gehalten. Von unsern Hochgestellten war Niemand anwesend. Ohne Zweifel haben die neuesten mächtigen Jännersiege die würdigen Helden der Vorzeit in Vergessenheit aebmkbr
a. an Forderun der RE ieiun s 4615 r. 161x . b. q g 56 F 2 Rp « » zusammen 5071 Fr. bot-«- Ny.